Privatinsolvenz und Aufhebungsvertag?

2 Antworten

Das kommt zunächst mal darauf an ob die Insolvenz noch läuft oder der Schlußtermin bereits war.

Hast Du wenigstens schon einen neuen Job? Du kannst nämlich nicht so einfach aufhören zu arbeiten. Lies mal hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/inso/__295.html

Du irrst dich. Abfindung, Urlaubsauszahlung etc... wird als voller Bestandteil des Lohns angesehen und daher pfändbar. Egal ob in der WVP oder nicht.!!!

Aber mit dem neuen Job hast recht!!

@CARLOWUM

Das Abfindungen etc. als Lohnbestandteil gelten habe ich auch nicht bestritten, denn ich bin gar nicht darauf eingegangen. Allerdings ist es ein Unterschied ob WVP oder nicht. Im laufenden Verfahren ist, bis auf den zu dem Zeitpunkt manatlich nicht pfändbaren Teil, sofort alles weg, in der WVP nur der pfändbare Teil über die Zeit für die es die Abfindung gibt.

Meine Aussage war lediglich daß er seinen Job nicht einfach aufgeben kann.

Wenn du keinen Lohn bekommen hast, musst du auf jeden Fall für den einen Monat einen Antrag auf Freigabe des Geldes, nachdem du es erhalten hast, am Amtsgericht stellen. Das Geld wird dann für den 1 Monat freigegeben.