Ab wann kann man einen Schaden der Haftpflichtversicherung melden?

13 Antworten

Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, nützt es nichts einen Deckel darauf zu machen.

KEINE Versicherung kannst du anschließend abschließen.

Du kannst ja auch nicht Lotto spielen, wenn die Zahlen bereits gezogen wurden.

Wenn ich aber meinet wegen morgen eine Versicherung abschließe, dann 5 Monate warte, bis ich den Schaden melde?

@KokoBangzzZ

Das wäre eindeutig Betrug. Und du kannst sicher sein, dass ein Schadenssachverständiger einen Schaden erkennt, der bereits ein halbes Jahr alt ist.

@KokoBangzzZ

Dann müsstest Du immernoch der Versicherung glaubhaft machen, dass der Schaden beim Dritten erst in 5 Monaten entstanden ist und der Dritte muss diese Aussage auch machen. Von Versicherungsbetrug will ich hier gar nicht reden...

Du kannst die Vollkasko auch nicht mehr abschließen, wenn Du das Auto bereits gegen den Baum genagelt hast ! Eine haftpflicht hat man, BEVOR man Schäden verursacht. Und die 50 EUR im Jahr sind auch kein Grund, keine zu machen.

Du hast eine Haftpflicht nach § 823 BGB. Wenn Du Dir niemanden suchst, der die für Dich übernimmt (also eine Haftpflichtversicherung), zahlst Du es selbst. Persönliches Pech oder einmal zu viel gespart ;-)

Nee, das wird wohl nix (mehr) mit einer Regulierung durch eine Versicherung! Die Versicherung muss abgeschlossen worden sein, BEVOR der Schaden entstand!

Steht in den AGB's drin, ab wann deine private Haftpflichtversicherung zahlt. Frühestens ab dem Tag an dem der Vertrag geschlossen wurde, rückwirkend auf gar keinen Fall, denn sonst würde man die Versicherung immer nur rückwirkend abschließen und zeitnah kündigen, um dann beim nächsten Schaden einen neuen Versicherungsvertrag abzuschließen. Der Trick funktioniert aber leider nicht...

Das kannst du dann mit Sicherheit vergessen, daß der bereits entstandene Schaden rückwirkend anerkannt und geregelt wird. In den meinsten Fällen..wenn nicht sogar generell.. hat eine abgeschlossene Versicherung 3 Monate Wartezeit um sie in Anspruch nehmen zu können.

3 Monate Wartezeit gibt es bei der Haftpflichtversicherung nicht.

Eine Haftpflichtversicherung gilt frühestens an dem Tag, an dem der Antrag bei der Versicherung eingegangen ist. Voraussetzung ist natürlich, dass der Antrag auch von der Versicherung angenommen wird.

Sollte aber direkt in den ersten Tagen ein Schaden gemeldet werden, prüft die Versicherung aber natürlich sehr genau, ob der Schaden wirklich erst nach dem Versicherungsbegimm entstanden ist.

@Klammlosewelt

Bei einem Abbuchungsvertrag bieten die meisten Gesellschaften zwar eine "Sofortdeckung". Diese ist aber auch nur vorläufig. Wird die Abbuchung nicht eingelöst, wird auch der vorläufige Deckungsschutz (rückwirkend) aufgehoben.

Und einen nachträglich "entstandenen" Schaden kann ein Sachverständiger sehr schnell feststellen. Dann wird es RICHTIG TEUER

hat eine abgeschlossene Versicherung 3 Monate Wartezeit

Wir sind nicht bei Rechtsschutz oder Krankenzusatzversicherungen !