Beide Autos der Eltern beschädigt-welche Versicherung zahlt?

7 Antworten

deine haftpflicht zahlt nciht, benzinklausel.

das heisst deine mutter meldet den schaden ihrer kfzversicherung, gibt an, welches auto kaputt gegangen ist und du gefahrne bist.

und fertig

Hallole zusammen

Das schädigende Fahrzeug bzw dessen KFZ -Versicherung bezahlt den Schaden des geschädigten.. Fahrzeuges.. Wenn es wie du schreibst jedoch in beiden Fällen nur schrammen sind würde ichmir eine abwicklung des Schadens sehr gut überlegen den die hochstufung ist mit mehrkosten der schädigenden Fahrzeugversicherung verbunden und das sind bestimmt mind 2000 Euronen ab dem eine Schadensregulierung für den versicherten lohnt. Du kannst jedoch den Schaden an die Versicherung innerhalb eines gewissen Zeitramens zurückzahlen was den alten Schadensfreiheitsrabatt wieder herstellt. Den Eigenschaden zu regulieren den Du verursacht hast ist eine Sache zwischen Dir und deiner Mutter. Da springt keine Versicherung ein wenn keine Vollkaslko gegeben ist uns auch die Stufen hoch ..wenn ich mich richtig erinnere.. Joachim

Eigenschäden sind i.d.R. nicht gedeckt.

Das schädigende Fahrzeug bzw dessen KFZ -Versicherung bezahlt den Schaden des geschädigten.. Fahrzeuges.

Normal nicht innerhalb der Familie

@Thunder1262

Ich gehe davon aus das der Fahrer mit eingenständigem Hausstand als Fahrer der Versicherung genannt wird und ob nun der Stiefvater der geschädigte als Familienangehöriger gesehen wird der in einem anderen Hausstand lebt oder eben nicht , das entscheidet klarerweise der Versicherer. ich nehme aber eher an das es um einen Bagatellschaden geht und da sind die Versicherer eher auf die steigenden Beiträge scharf . Ich habe ausdrücklich darauf hingewiesen das es deutlich günstiger wird so lange der Schaden unter den etwa 2000 euros die als Grenzwert gelten den schaden selbst zu tragen oder an den Versicherer im Falle der leistung zurückzubezahlen. Letztlich muß das jeder selbst wissen und das kann und sollte man sich auch ausrechnen lassen . Joachim

Das ist ganz schlicht ein Eigenschaden. Da zahlt KEINE Versicherung.

Die private Haftpflicht schließt grundsätzlich Schäden im Zusammenhang mit dem Betrieb von KFZ aus.

Aber auch so werden deine Eltern Schwierigkeiten haben. Ein solcher Schaden zählt als Eigenschaden. Das ist so als ob du gegen eine Mauer gefahren wärst. Da zahlt keine Versicherung. Das wäre nur über eine jeweilige Vollkasko abgesichert.

Selbstverständlich zahlt das die Kfz-Haftpflicht. Es ist ja ein Dritter gefahren.

@kieljo

Selbstverständlich zahlt das die Kfz-Haftpflicht. Es ist ja ein Dritter gefahren.

tut sie nicht, da es ein Familienmitglied ist und die autos auf die selbe Person angemeldet sind.

@Thunder1262

wo steht das das die versicherungen beide auf den Stiefvater laufen ??? hab ich noch nirgends gelesen. Das ist nicht zwingend anzunehmen. Joachim

@jloethe

Zitat aus dem Kommentar von MelliG1989 von vor sieben Stunden:

beide Autos sind auf meine Mutter versichert

Die Privathaftpflichversicherung kann bedingungsgemäß diesen Schaden nicht regulieren. Eine Regulierung über die Kfz-Versicherung wäre nur möglich, wenn für die Fahrzeuge ein (eher selten anzutreffender) Vertrag mit erweiterter Eigenschadendeckung besteht. Andernfalls wäre dieser Eigenschaden nicht gedeckt. Vielleicht kannst Du ja mit den Geschädigten eine Ratenzahlung vereinbaren?