Privates KfZ gewerblich nutzen, aber wie steuerlich behandeln?

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Hallo, zunächst vergiss bitte, was DerHans verbreitet. Der alte Versicherungsvertreter sollte bei seinen Leisten bleiben, statt ungesunden Halbwissen zu verbreiten. Stößt mir leider immer wieder auf !

Zur Sache: Bezüglich des PKW hast Du nur ein bedingtes Wahlrecht. Es hängt einfach davon ab, wie Du das Fahrzeug insgesamt betrachtet nutzt.

NATÜRLICH sind die Fahrt zur Arbeit NICHT privat, wie DerHans schreibt, sondern es sind Betriebsausgaben, nur das sie der Höhe nach beschränkt sind.

Du musst überschlagen, ob das KFZ mehr beruflich, oder mehr privat genutzt wird.

Nutzt du es zu mehr als 50 % beruflich, wobei die Fahrzten zum Büro natürlich als beruflich zu rechnen sind, dann hast Du keine Wahl, das Fahrzeug ist notwendiges Betriebsvermögen.

Das heißt: 1% Regelung oder Fahrtenbuch

Weniger als 50 %, dann in deinem Fall Wahlrecht, Auto als privates Fahrzeug zu behandeln, dann kannst Du 30 Cent pro Entfernungskilometer absetzen und für die beruflichen km, die du einfach aufschreibst 30 Cent pro gefahrenen km. (also doppelt soviel) Wenn das Finanzamt aber nachrechnet und auf mehr als 50 % beruflicher Nutzung kommt, dann hast du die A...Karte, weil diese Minimalaufzeichnungen dann ..nachträglich... nicht reichen.

Fahrtenbuch oder 1% Regelung ?

1% Regelung greift immer, es sei denn es liegt ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vor. Also : Buch = keine Loseblattsammlung, KM Stand vor Abreise, ggfls. Route, dann Kunde und Grund der Reise, es gibt keinen Datenschutz zwischen FA Kunde und Dir (wegen Steuergeheimnis nicht erforderlich).

1% ist meist nur günstig bei billigen Neufahrzeugen.

Tödlich sind hochwertige Fahrzeuge, die preiswert gebraucht erworben wurden.

Aber. Du bist doch selbständig. Kein Steuerberater ? Solltest Du unbedingt machen.

Nicht zu teuer, sondern Fehler vermeiden, Gestaltungsmöglichkeiten ausnutzen, entlasten von Steuerlichen Verpflichtungen.

Immo2014 
Fragesteller
 01.10.2013, 18:30

Danke für die ausführliche Antwort!

Ich bin derzeit noch in der Gründungsvorbereitung und habe bereits ein Gespräch mit einem mir sehr gut bekannten Steuerberater geführt. Dieser wird sich auch um meine laufenden Buchungen, USt.-Voranmeldung und EÜR kümmern.

Mit ihm werde ich das Thema KfZ nochmal genauestens durchleuchten und mich hier beraten lassen.

Vielen Dank!

Fahrtenbuch ist die einzige Möglichkeit, das klar zu trennen. Wenn dir die Steuerprüfung deshalb für 2-3 Jahre die komplette Buchhaltung verwirft, wird das richtig teuer für dich.

Natürlich wird jeder km gleich bewertet. Wieso auch nicht? oder braucht der Wagen privat weniger Benzin?

Immo2014 
Fragesteller
 29.09.2013, 09:41

Hallo DerHans,

dann werde ich ein Fahrtenbuch für mein Auto einführen...

Wegen den Kilometern: D.h. jeder Kilometer, der von mir gefahren wird, kann mit 0,30 € in Ansatz gebracht werden? Nicht nur die einfache Fahrt? Also als Beispiel die Fahrt morgens ins Büro (ca. 25km hin), über den Tag verteilt ca. 5 Kundentermine (ca. 150km hin und zurück zum Büro oder Homeoffice) und die Fahrt vom Büro nach Hause (ca. 25km). Aus diesem Beispiel also für den Tag rund 200km mit 0,30 €?

Vielen Dank

DerHans  29.09.2013, 10:22
@Immo2014

Die Fahrten morgens ins Büro gelten als private Fahrten. Die kannst du nur wie ein Arbeitnehmer mit der km-Pauschale in Ansatz bringen.

Wago1956  30.09.2013, 13:43

seit wann verwirft das Finanzamt die gesamte Buchführung, nur weil ein Fahrtenbuch nicht ok ist ?? Nonsens.

Außerdem ist er nicht buchführungspflchtig, fängt grad erst an, also 4 /3) Rechnung und erst nach Aufforderung durch das FA ab Folgejahr Buchführungspflicht, wenn überhaupt.

Fahrten zwischen Wohnung und Büro sind natürlich NICHT privat, sondern nur der Höhe nach im Abzug beschränkt.

Von unterschiedlicher Bewertung von private betrieblichen km schreibt der Frager garnichts.

Konzentrier Dich doch lieber auf dein Wissensgebiet. Steuerrecht ist es jedenfalls NICHT, wie ich immer wieder feststellen muß

Fahrtenbuch erleichtert die eigene Arbeit und die Nachweisbarkeit^^ gegenüber dem FAmt enorm!

Wenn das KfZ im Privatbesitz bleibt: Für die Fahrten zum Büro werden (wie bei Angestellten) die einfachen km angesetzt. Für Fahrten zu Kunden und Lieferanten die gefahrenen km. Alles mit je 0,30 €/km.

Du solltest ein Fahrtenbuch führen und zwar für jedes Fahrzeug separat.

Das hängt vom Neupreis des Fahrzeuges ab. War es nicht so teuer und man fährt öfter auch mal Privat dann kann sich die 1 % Regelung lohnen. Dabei ist 1% des Neuwagenpreises (egal wie alt er ist) pro Monat nicht absetzbar. Bei einem Neuwagenpreis von 15000 Euro sind also pro Jahr Kosten in Höhe von 1800 Euro nicht absetzbar. Dafür erspart man sich das Fahrtenbuch welches übrigens sehr genau geführt werden muss. Sogar die Urzeiten werden gefordert. Aber was sind schon 1800 Euro im Gegensatz zu 1000 Euro allein an Benzinkosten in einem Monat wie es bei mir schon vorkam. Ausserdem kann jede Reperatur, Versicherung und Steuer abgesetzt werden. Zusätzlich kann die Merwersteuer zurückgeholt werden. Ich hatte mal einen alten Ammi der neu nur 11000 $ gekostet hatte über viele Jahre als Firmenwagen mit der 1% Regelung laufen. Da wurde jedes Teil im Laufe der Jahre ausgetauscht. Hat mich ja im Grunde nichts gekostet. Die 1% habe ich Privat sowieso abgefahren und hätte sie auch mit der Fahrtenbuch Regelung selbst bezahlen müssen.

Bei teuren Fahrzeugen lohnt es sich auf jeden Fall ein Fahrtenbuch zu führen.