Privater Verkauf von Auto - wer ist für Ab- bzw. Ummeldung verantwortlich?
Rein logisch würde eine Verpflichtung die Frage eindeutig klären; wer ist denn nun verpflichtet, die Um- bzw. Abmeldung eines Wagens zu unternehmen, wenn dieses verkauft wird?
Wem würde dann die Schuld zugewiesen, falls ohne Anmeldung bzw. Zulassung ein Unfall passieren würde?
7 Antworten
Der Käufer, wer sonst sollte zuständig sein.
Der hat gekauft, mit Versicherung, und der Verkäufer informiert seine ehem. Versicherung so, wie er es mit denen vereinbart hat.
Eigentlich ganz einfach.
Salue
Egentlich hast Du freies Vertragsrecht. Man kann also absprechen, wer den "Papierkrieg" macht. Fakt ist aber, dass solange der Wagen auf Dich zugelassen ist, Du die Verantwortung trägst. Bei einem Verkehrsunfall machst Du den Antrag für die Versicherung, allfällige Radarbussen des Käufers musst Du vorerst bezahlen u.s.w.
Es ist also für Dich wichtig, dass der Wagen auf Dich abgemeldet wird. Machst Du das selber, bist Du sicher dass Deine Verantworung weg ist. Wie der Käufer den Wagen dann zulässt, ist seine Sache.
Ich selber handhabe es beim Kauf wie beim Wiederverkauf so: Der Käufer sieht sich beim Verkäufer den Wagen an. Werden sie handelseinig, übergibt der Verkäufer dem Käufer den bereits ungültig gestempelten Fahrzeugausweis. Dieser leistet ein Vorauszahlung.
Zuhause kann er den Wagen beim Amt auf sich zulassen. Wenn er ihn abholt, bezahlt er den Restpreis des Auto, montiert seine Nummer und fährt nach Hause.
So haben beide legal gehandelt und der "Transport" nach Hause auf eigener Achse ist auch kein Problem.
Tellensohn (Schweiz)
Das kann frei verhandelt werden. Aber wenn du das Fahrzeug angemeldet aus der Hand gibst, läufst du Gefahr, dass er es dann einfach "vergisst" es umzumelden.
Das ist vertraglich frei verhandelbar.
Wem würde dann die Schuld zugewiesen, falls ohne Anmeldung bzw. Zulassung ein Unfall passieren würde?
Bei einem Problem kriegt dann immer erst der aktuelle Halter Post. Dieser kann dann natürlich angeben, an wen er das Fahrzeug verkauft hat. Aber das halt jedesmal, wenns sein muss jahrelang, immer wieder....
Rechtlich muss der Käufer das Fahrzeug abmelden. Aber wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann machst du es selbst, denn wie schon geschildert, passiert etwas, klingeln die Behörden erst einmal bei dir.
Schuld bekommst du natürlich nicht, hast aber den Stress.