Privater Verkauf Käufer überweist mit Verwendungszweck "unter Vorbehalt bis Wareneingang". Hat der Verkäufer nun Rechtsansprüche?

4 Antworten

da steht nur - mit Vorbehalt bis Wareneingang. Er will sich nur absichern, damit er die Sendung auch ordnungsgemäß bekommt.

Es könnte ja sein, du schickst die Sendung nicht los, oder bist ein Betrüger. Das kann der Käufer bei Ebay-Kleinanzeigen nicht wissen. Zu oft ist dort schon etwas daneben gegangen.

Mach dir also keine weiteren Gedanken darüber, denn du sendst ja die Ware auch los - und sicher auch versichert!

<Warum nicht Barzahlung bei Selbstabholung wie vurgesehen. Ebay Kleinanzeigen ist nicht Ebay! Er wird vermutlich auzch behaupten das er nichts bekommen hat

Ja den, dass er das Geld zurückbekommt, wenn das Gerät bei ihm nicht ankommt oder nicht die versprochenen Funktionen hat.

ronnyarmin  16.06.2015, 14:54

Diese Ansprüche hätte man ohne diesen Vermerk genauso. Der ist sinnlos.

Er hat nicht mehr oder weniger Ansprüche als ohne diesen Vermerk.

Natürlich musst du die Ware im beschriebenen Zustand verschicken.