Ebay Artikel defekt und Post vom Anwalt

8 Antworten

Ich habe zu dazu eine andere Meinung. Was ärgerst Du Dich den wegen so etwas monatelang herum? Ebay ist doch nicht der Nabel der Welt. Erstatte zurück, ehe noch andere Kosten auf Dich zukommen. Der Käufer ist im Vorteil. Er kann beweisen, dass das Gerät schon geöffnet und repariert worden war, ohne das Du das in der Beschreibung erwähnt hast. Lass es Dir zurücksenden und erstatte ihm vorab die Rücksendekosten. Dann prüfst Du zu Hause das Gerät, möglichst unter Zeugen, und wenn es nicht in dem von Dir geschickten Zustand ist, erstattest Du nichts weiter.

wenn du dir echt sicher gewesen bist, dass das verkaufte teil in ordnung war zum zeitpunkt des verkaufes, dann sehe ich echt keinen fehler.

wann war denn das thema mit dem fehlenden navi, dass ihm das auffiel und dass er seine knete wieder wollte? auch erst wochen nach dem kauf?

wer weiss was mit dem touchscreen in etwa 3 wochen geschehen ist... und ich würde es dann auch nicht mehr einsehen ein defektes teil zurückzunehmen.

wenn er aber innerhalb der ersten woche nach erhalt der ware was geschrieben hätte, dann wäre es vielleicht sinnvoll gewesen auf ihn einzugehen.

wenn er sein geld wiedergewollt hätte, dann wäre ich drauf eingegangen, auch wenn mir das nicht so passen würde....besser so als ärger, aber eben nicht 3 wochen erst nach erhalt, sondern evt. in der ersten woche nach erhalt.

unschön ist natürlich, dass er nun weitere schritte eingeleitet hat und wer weiss wie da entschieden wird.

nach solanger zeit würde ich nun erst recht entscheiden lassen und nicht den schrott zurücknehmen und das geld wiedergeben, nachdem er weitere schritte eingeleitet hat, nu würde ich abwarten...

Das hängt davon ab, was du in der Artikelbeschreibung und den Konditionen geschrieben hast.

Hast du darauf hingewiesen, dass es sich um einen Privatverkauf handelt bei dem du die Gewährleistung ausschließt? Wenn nein musst du Gewährleistung leisten und das bedeutet, den Schaden Reparieren oder Rückabwicklung.

Das das Radio schoneinmal auf war ist kein Mangel, aber man sollte ggf. trotzdem in der Beschreibung darauf hinweisen, mit der Info was gemacht wurde.

Bei Ausschluß der Gewährleistung: Generell ist es zwar so, das bei Kauf der Gefahrenübergang an den Käufer stattfindet und ein Schaden auch auf dem Transportweg eintreten kann, aber dies ist (ohne offensichtlichen Schaden) meist ungewöhnlich. Du brauchst in diesen Fällen nicht für Schäden geradestehen. Jedoch muss deine Artikel und Zustandbeschreibung korrekt sein (nach besten Wissen und Gewissen), solltest du arglistig über einen Defekt getäuscht haben, dann (man kann das auch nicht wg. Privatverkauf ausschließen) bist du haftbar. Und ich denke das ist auch der Punkt an dem der Anwalt ansetzt.

Persönlich gebe ich meinen Ebay- Kunden immer eine Woche Zeit das Gerät auszuprobieren und nehme es bei Defekt (ohne Fremdeingriff) auch zurück. Ich mache aber gerade von Schrauben und ähnlichem Detail Fotos und mache Markierungen um Fremdeingriffe auszuschließen.

Persönlich solltest du dich fragen ob es das Wert ist, wenn das vor Gericht landet und du verlierst dann reden wir über höhere Summen als 158,-€. Versuche dich gütlich zu einigen. Aber wie hoch das Risiko ist musst du selbst wissen.

Grundsätzlich ist es so, dass du auch beim Privatverkauf mangelfreie Ware liefern musst. Zwei Dinge wären interessant zu wissen: Zum Einen schreibst du leider nicht, ob du die Software zwischenzeitlich nachgeliefert hast und zum Anderen geht aus deiner Frage nicht hervor, wie viel Zeit zwischen Empfang der Ware beim Kunden und der Reklamation vergangen ist.

Hat der Käufer sehr schnell nach dem Empfang reklamiert, liegt die Vermutung nahe, dass der Defekt bereits bei Empfang der Ware und damit auch schon beim Versand vorlag. Das wäre schlecht für dich. Falls du die Software noch nicht nachgeschickt hast, bist du deinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen.

Wenn zwischen Empfang und Reklamation nicht mehr als eine Woche vergangen ist, würde ich dir raten, das Geld zurückzuzahlen und das Gerät zurückzunehmen. Falls dein Käufer vor Gericht geht und Recht bekommt, wird es um ein Vielfaches teurer. Selbst wenn dabei ein Vergleich rauskommt, wird es aller Wahrscheinlichkeit nach immer noch teurer, als wenn du jetzt klein beigibst. Die Wahrscheinlichkeit, dass du im Streitfall draufzahlst, ist sehr hoch.

Kaufdatum war der 23.5 und am 22.6 hat er mich aufgefordert den Artikel zurück zu nehmen....die Software habe ich nicht nach geschickt da er dies verneinte weil er sein Geld wieder wollte.

@RostockerGang

Wenn der Käufer das Gerät am Freitag, den 23.05.14 gekauft hat und ich davon ausgehe, dass du das Gerät zügig abgeschickt hast, dürfte es wohl irgendwann um den 29.05. bei ihm gewesen sein. Von diesem Zeitpunkt bis zur Reklamation sind es 3 Wochen. Diese Zeitspanne ist schon recht lang für die Feststellung des Defektes. Allerdings hat auch die CD gefehlt und dies vom ersten Tag an.

Die CD hast du noch nicht nachgeschickt. Damit ist deine Lieferung auch nach fast 3 Monaten nach Kauf bzw. fast 2 Monaten nach Reklamation immer noch unvollständig.

Ausserdem wäre es gut gewesen, wenn du die Reparatur angegeben hättest. Wurde das Gerät denn vom Fachmann repariert? Hast du eine Rechnung über die Reparatur? Wenn nicht, könnte der Käufer argumentieren, dass der Eingriff von einem Laien durchgeführt wurde und dies wäre in der Tat eine Tatsache, die du nicht verschweigen darfst.

Du musst selbst wissen, ob du da Risiko eines Rechtsstreites eingehen willst. Mir persönlich wäre das Risiko zu hoch.

@Interesierter

wenn er aber ablehnt, dass er die cd nicht möchte, wer würde dann nachsenden noch????

er is doch mit dem ablehnen von abgetreten.

und wer weiss ob die cd überhaupt mit in der beschreibung stand. und somit gar nicht ausdrücklich dabei war, wenn sie da nicht mit erwähnt wurde.

@Smudo1284

jeder kann die alte Artikelbeschreibung nochmal im Archiv nachlesen.

@Smudo1284

Hier bringst du ein paar Dinge durcheinander:

  1. Der Käufer verlangt ein funktionierendes Gerät einschl. Navi-CD. Er hat keineswegs die Nacherfüllung abgelehnt.

  2. Dass die CD zum Gerät gehört, ist wohl unstrittig. Selbst der Verkäufer hat dies zugestanden.

  3. Der Verkäufer hat zweifellos seinen Teil des Kaufvertrages nach 3 Monaten noch nicht erfüllt, während der Käufer bezahlt hat.

Wer nun für den Schaden verantwortlich ist, ist strittig. Allerdings, wie würdest du reagieren, wenn du ein defektes Gerät erhältst?

Weiter würde ein Urteil zugunsten des Verkäufers jedem Betrüger Tür und Tor öffnen, seine defekte Ware als voll funktionsfähig zu verkaufen.

Schau mal nach ob es bei E-Bay nicht ein Support für solche Fälle gibt und schildere Dein Problem mal dort.Bei Privatverkauf gibt es ja eigentlich keine Gewährleistung wäre meine Meinung.Ich bin mir da aber bei Privatverkauf über E-Bay nicht sicher.Lg Retlawx