Mahnungen für nicht bestellte Ware. Was tun?

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Wenn der Lieferant über die bestellte Ware hinaus weitere Ware liefert, die so nicht bestellt worden ist (der Lieferant müsste den Beweis liefern...), dann entsteht gemäß § 241a Abs. 1 BGB keine Zahlungspflicht. Auch keine Rücksendungspflicht und keine Aufbewahrungspflicht.

Wenn der Lieferant jetzt mit dem Inkassobüro droht, dann kann er genauso gut mit seiner Oma drohen. Ein Inkassobüro ist keine Behörde. Ein Inkassobüro hat keinerlei Sondervollmachten. Das einzige, was ein Inkassobüro darf, ist, böse Briefe zu schreiben und dafür Geld zu verlangen. Das kann die Oma des Lieferanten ebenso.

Wenn der Lieferant es wissen will, dann kann er ja Klage vor Gericht einreichen. Da muss er aber beweisen, dass die Lieferung genauso bestellt wurde. (Im übrigen könnte man die Rücksendung hilfsweise auch als Erklärung des Widerrufs auffassen.) Er hat also gar keine Cahcne und verliert und hat alle Kosten zu zahlen, auch Deine Anwaltskosten. Daher lässt er das auch, es sei denn, er ist vollends restmerkbefreit und hat zuviel Geld.

Er könnte es auch mit einem gerichtlichen Mahnbescheid probieren. Gelber Brief vom Amtsgericht. Da müsste man dann innerhalb von 14 Tagen den Widerspruch auf dem Formular ankreuzen, unterschreiben und das ans Gericht zurückschicken. Damit ist dann das weitere Mahnverfahren blockiert, er kann Dir nicht den Gerichtsvollzieher schicken, sondern wenn er es dann noch wissen will, muss er halt klagen. Siehe oben. Außerdem hat er die Gebühr für den Mahnbescheid versenkt und kriegt die nicht wieder. Ist also auch nicht Dein Problem.

Wenn man will, antwortet man mit Zustellung per Einschreiben wie folgt:

Die Forderung wird vollumfänglich bestritten. Die angeblich zugrundeliegende Bestellung ist so nicht erfolgt. Die Ware wurde außerdem zurückgesendet. Gemäß § 241a Abs. 1 BGB wird eine Zahlung für nicht bestellte Ware abgelehnt.

Weitere Mahnungen sind zu unterlassen und werden jedenfalls nicht zur Zahlung führen und werden auch nicht beantwortet. Der Versuch, einen nicht bestehenden Anspruch durch Inkassobelästigung oder Anwaltsmahnungen beizutreiben, wird nicht erfolgreich sein. Einem gerichtlichen Mahnbescheid wird fristgemäß widersprochen werden. Unter Hinweis auf § 28a BDSG wird die Datenweitergabe an Auskunftsdatenbanken untersagt.

Basta, aus.

super Antwort! Dankeschön!!

aber gilt das denn auch, wenn das Unternehmen seinen Sitz in Dänemark hat, wie es hier der Fall ist?

@fairyhamburg

Spielt keine Rolle. Es handelt sich um Fernabsatz. Im Fernabsatz gilt EU-weit (die EU hat ja nicht nur Nachteile...!) die Richtlinie, dass das nationale Recht am Ort des Verbrauchers anzuwenden ist. Gerichtsstand wäre ebenfalls am Ort des Verbrauchers, nicht etwa in Dänemark. Im übrigen sind sehr viele Verbraucherschutzbestimmungen europaweit einheitlich, sie werden aufgrund von Richtlinien in nationales Recht umgesetzt.

Ich leide gerade an dem selben Fall. Danke für diese Antwort.

du hättest das nicht 1fach mit "porto zahlt empfänger" in den briefkasten werfen sollen/ dürfen..

wie die lieferkonditionen von stylelux sind, weiss hier keiner, der die AGB nicht kennt. und bo die mahung gerechtfertigt ist, weiss ich auch nicht. zumindest war dein verhalten nicht das richtige.. setzt man sich normalerweise nicht auch einfach mal mit dem verkäufer in verbindung bei einer reklamation?

...schon mal etwas von unverlangt zugesandter Ware gehört? .....und dem Umgang hiermit?

@Ursusmaritimus

ja, aber die dame hat ja dort auch bestellt. vermutlich ist das hier keine "unverlangt zugesandte ware", sondern ein simpler logistikfehler..............

@LilaLaunaBaer

Ja das mag sein. Aber die müssten den zurückgesandten Umschlag doch bekommen haben, oder? Sonst wäre er ja zu mir zurückgekommen oder nicht?

Meine Frage beantwortet das ja jetzt nicht wirklich. Nun ist es geschehen. Und ich habe die Ware definitiv nicht behalten und schon gar nicht bestellt. Daher sehe ich es auch nicht ein dafür zu zahlen.

@fairyhamburg

Briefe können auch verloren gehen...

Gerade die, wo kein Porto für bezahlt wurde, der Empfänger das ablehnt usw.

@Sebbel2

Briefe können immer verloren gehen, das ist mir schon klar. Dafür trage aber doch nicht ich die Schuld. Der hätte ja auch verloren gehen können, wenn er frankiert gewesen wäre. Entschuldige, aber was ist das denn für eine Antwort? Wenn der Empfänger den Brief ablehnt, geht er zurück an den Absender. Der wird ja nicht irgendwo bei der Post rumliegen...

Also, ich habe den gleichen Ärger.

1x bestellt, Ware auch bezahlt. Abofalle leider nicht erkannt, somit eine weitere Lieferung erhalten. Diese habe ich miit dem Vermerk: Zurück, "da nicht bestellt" als Packet zurückgesendet. Zuzüglich habe ich mein Rücktrittsrecht, für den Fall, das ein Vertrag zustandekgekommen wäre, geltend gemacht.

Leider ist das der Firma ziehmlich egal. Sie baten mich sogar, nochmals genau auf ihrer Seite zu schauen, dass es dort genügend Hinweise für einen willig getätigten ABO-Verkauf gäbe. Ich werde mich hüten, diese Seite nocheinmal zu besuchen! Weiterhin wurde der Vertrag - gem. meiner Mail aufgelöst, jedoch wird nun auf die ausstehenden Kosten der 2. Lieferung beharrt - dabei habe ich diese Ware gar nicht behalten!

Nach einigem Mailverkehr kam nun das Inkassoschreiben. 100 €. Nein ich werde es nicht bezahlen - warum? Bestellte Ware wurde bezahlt, die andere zurückgesandt.

Was ich vielleicht noch hinzufügen könnte ist: Wenn man auf dieser Seite bestellt, muss man zwangsläufig im Voraus bezahlen. Bei diesem besagtem zweiten Päckchen lag eine Rechnung bei. Wie soll ich das also bestellt haben?

Ich bin auch der Meinung: Etwas professioneller hättest Du hier schon vorgehen können. Einfach mal die Sendung unfrei in eine PB zu katapultieren ist nun wahrlich total daneben.

Wenn mal jemand einen Fehler macht und Du bist mit Sicherheit auch nicht fehlerfrei, dann kann man wenigstens den Dialog mit dem Versender suchen und die Sache aufklären und die Retoure organisieren. Das ist halt einfach mal das Grunddenken welches man haben sollte.

Nun, jetzt hast Du definitiv mehr Arbeit am Hals und nun würde ich mal langsam wirklich den Hörer in die Hand nehmen und da anrufen.... und dann sollte sich das Thema schnell klären lassen.

Ist ja wirklich offenbar sehr nett von dir gemeint, aber wie ich schon erwähnte, kann man die Firma nicht mal anrufen, nur Mails schreiben. Dies habe ich natürlich getan. Die sagen mir aber immer wieder, dass die das Päckchen von mir nicht erhalten haben, gehen aber nicht weiter darauf ein, wenn ich sage, dass ich das nicht mal bestellt habe. Das ganze wirkt im Übrigen sehr unseriös. Ich sehe es auch nicht ein, wenn mir jemand etwas schickt, wo nicht mal ein Retourenaufkleber bei ist, dafür Porto zu zahlen.. auch wenn es nur dämliche 75 cent sind. Mal abgesehen davon hatte ich davor auch schon erwähnt, dass man auf dieser Seite gar nicht bestellen kann, ohne im Voraus zu zahlen. Wie also kann es sein, dass ich ein Päckchen + Rechnung bekomme?

Aber da ich nun weiß, dass ich überhaupt nicht mal dazu verpflichtet war das ganze zurückzuschicken, lehne ich mich zurück.