Privatentnahme auf das Geschäftskonto einzahlen ...

2 Antworten

NAtürlich kannst Du Privateinlagen auf die Bank einzahlen. Aber Dein Steuerberater macht sich einfach Sorgen, dass das Finanzamt die Sache seltsam findet, das Du eventuell 4000,- Monatlich entnimmst, aber eventuell nur 2.500,- ausgibst udn den Rest unter dem Kopfkissen bunkerst, um dann irgendwann Geld wieder in bar einzuzahlen.

So etwas läßt einen Finanzbeamten viel eher annehmen, dass Schwarzeinnahmen eingezahlt worden sind.

wenn man Geld statt im Unternehmen lieber privat bunkern möchte, dann sollte man es auf einem Privatkonto machen, um solche Einlagen begründen zu können.

Muss nachvollziehbar und erklärt und abgelesen werden können anhand von Auswertungen.

Lässt sich das per Auswertungen nachvollziehen ----> dann kein Problem

Lässt sich das per Auswertungen nicht nachvollziehen ----> dann Problem

Weitere Ursache könnte sein: Sachbearbeiter der keine Auswertungen lesen kann... anderes Problem könnte u. a. sein, dass Sachbearbeiter nicht buchen kann, weiteres denkbare Problem könnte in dem Fall auch für dich allein sein: Schwarzgeld....

Logische Erklärung hattest du bisher allein schon geliefert, wie es sich mit Privatentnahmen abspielt, in dem Fall gehe ich davon aus, dass nur ein buchhalterisches Problem vorliegt....

Wenn dem nicht so wäre, könnte ein weiteres Problem halt darin bestehen, dass für die Privatentnahmen, die entsprechenden Erlöse in der Kasse oder auf dem Geschäftskonto fehlen, in diesem Jahr vlt. auch in den Jahren zuvor....

Vlt. meinte dieser das in dieser Richtung oder bist vom Sachbearbeiter angerufen worden, der vlt. Einnahme vergessen hatte, etc. siehe oben....

Kannst ja mal aus Spaß gucken in der Summen und Saldenliste was so das Konto Privatentnahme zwitschert und wie es sich mit den Erlösen im Allgemeinen Vorjahr als im aktuellen Jahr verhält.... wie oder was welche Position die eine oder andere Position übersteigt, oder wie das Verhältnis zwischen Erlöskonten und Privatkonten so wäre.... im Zweifelsfall, wenn der Abschluss oder GuV bereits für das VJ gemacht wurde, mit welchen Vorträgen oder Möglichkeiten man ins neue Jahr rein ging.... (wenn z. B. zum Jahresanfang die Einnahmen eher dürftig aussahen)

keine Buchung ohne Beleg, bei Einzahlungen auf Geschäftskonto als in die Kasse wäre immer darauf zu achten, dass die Einzahlungen sich sofort ableiten lassen (woher das Geld stammt)