Kleingewerbe und Eigenbedarf?

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Liebe/r Skow89,

Du bist ja noch ganz neu hier, deswegen möchte ich Dich darauf aufmerksam machen, dass Du nicht mehrfach eine gleiche oder sehr ähnliche Frage stellen darfst. Gib der Community etwas Zeit Deine Frage zu beantworten.

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Herzliche Grüße

Eva vom gutefrage.net-Support

2 Antworten

Wenn du bei deinem Händler für dich privat bestellst, hat das ganze nichts mit deinem Gewerbe zu tun und hat daher nichts in deiner EÜR zu suchen.

Das ist genau so, wenn ein Bäcker für sich im Supermarkt ein KG Mehl kauft und zu Hause damit was macht.

Unternehmer, die Waren des täglichen Bedarfs
verkaufen, müssen die Entnahme von Waren für sich selbst und ihre
Familie als fiktive Betriebseinnahme verbuchen. Für einige Branchen hat die Finanzverwaltung Pauschbeträge festgelegt.

Das gilt z.B. für Metzger, Bäcker,
Getränkehändler, Buchhändler usw. – schließlich konnten sie den
Wareneinkauf als Betriebsausgaben abziehen. Die Pauschbeträge werden jährlich angepasst.

@Deepdiver

Die Pauschbeträge sind für Endprodukte, nicht auf Rohstoffe, noch dazu war es ein einfaches Beispiel, um es zu verdeutlichen, was privat und was betrieblich ist. Außerdem ist mein Beispiel keine Entnahme.

Einkaufen für den Eigenbedarf kannst und darfst du.

Nur dar dieses in der Steuerabrechnung nicht mit aufgeführt werden, da es NICHT zum Gewerbe gehört.

Alle Einnahmen und Ausgaben, die zum Gewerbe gehören, sind steuerlich zu erfassen. Eigenbedarf gehört nicht dazu !!