Freiberufler, Einkommensteuer und Privatentnahme
Hallo,
ich bin demnächst Freiberufler, habe aber eine Frage zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens: Ich habe 2 Konten, eines für Privat-Zwecke und eins für das "Unternehmensvermögen". Zählen die Gewinne des Unternehmens bereits zu meinem Einkommen, oder erst dann, wenn ich diese per Privatentnahme "aus dem Unternehmen" (was ja auch ich bin, da Freiberufler) auf mein privates Konto übertrage?
Sorry für die blöde Frage, bin auch erst am Anfang meiner Tätigkeiten.
Viele Grüße
Matthias
3 Antworten
Der Gewinn für Deinen Betrieb wird durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermittelt, wenn Du keine Bilanz machst. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du den Gewinn entnimmst oder im Betrieb stehen lässt. Privatentnahmen oder Privateinlagen dürfen sich nicht auf den Gewinn auswirken.
Danke für den Stern Helmuthk
Grundsätzlich ist egal über welches Konto Du was abwickelst. Wenn Du eine betriebliche Einnahme aufs Privatkonto bekommst, ist es in dem Zeitpunkt bereits Betriebseinnahme und nicht erst, wenn es auf das Geschäftskonto kommt. Umgekehrt gilt es auch für Betriebsausgaben.
Reine Geld hin und herschaufeleien wirken sich auf den Gewinn gar nicht aus.
Ja, das ist soweit klar, die Frage war halt, ob bei mir als Freiberufler auch Betriebsgewinne direkt der Einkommensteuer unterliegen, oder erst dann, wenn ich diese in mein privates Vermögen überführen möchte (ersteres ist der Fall).
Trotzdem Danke für deine Mühen!
Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben ergibt den Gewinn, der der Einkommensteuer unterliegt, egal über welche Konten die Einnahmen und Ausgaben abgewickelt werden.
Wirde eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) gemacht, oder gibt es eine Gewinn- und Verlustrechnung plus Bilanz?
Bei der EÜR gibt es den Begriff "Privatentnahme" gar nicht. Es wird einfach der Gewinn (Einnahmen-Ausgaben) belegt und berechnet.
Ob sich der Gewinn dann auf einem Konto oder in der Hosentasche befindet, ist egal.
Danke!