private Regelung nach KFZ-Schaden (Bagatelle)?
Hallo zusammen.
Ich hab gestern leider einem parkenden Auto den linken Außenspiegel abgefahren (Skoda Fabia, Bj 2007). Der Fahrzeughalter kam zum Glück gerade zum Auto, haben Daten getauscht, alles ok.
Jetzt kam er mit einem Kostenvoranschlag von knapp 300€.
Natürlich lasse ich das jetzt nicht ´von meiner Versicherung regeln.
Meine Frage ist folgende:
Überweise ich dem Geschädigten den Betrag, der auf dem KVA steht? Oder soll die Werkstatt die Reparatur mit mir abrechnen, dh ich bezahle erst hinterher den tatsächlich angefallenen Betrag?
Ich denke, reparieren wird er die Sache auf jeden Fall, könnte halt nur sein, er repariert es selbst und hat auf die Weise dann einen "Gewinn"... wäre das aber vermutlich rechtens?
Bin echt etwas unsicher, wie ich mich hier verhalten soll, habe im Internet auch nichts zu der Thematik gefunden.....
15 Antworten
Der geschädigte kann entscheiden, ob er den Schaden tatsächlich reparieren lassen möchte – dann musst du den tatsächlichen Rechnungsbetrag, den er dir nachweist, begleichen – oder ob er auf Basis des Kostenvoranschlags abrechnen möchte – dann überweist du ihm den Betrag des Kostenvoranschlags abzüglich der ausgewiesenen Mehrwertsteuer, da diese ja bei der Nicht-Ausführung der Reparatur nicht anfällt. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Für dich wäre es also billiger, wenn er tatsächlich nur auf Basis des Kostenvoranschlages abrechnen würde, statt der dort ausgewiesenen 300 € werden dann für dich nur grob 240 € fällig.
T3Fahrer
Doch, wenn ich privat den Schaden begleiche und der Schaden nicht instandgesetzt wird, sondern nur auf Basis des Kostenvoranschlags abgerechnet wird, brauche ich die Mehrwertsteuer nicht zu zahlen, Ist ja auch logisch, diese Kosten fallen dann ja nicht an für die Steuer, warum sollte der privat Bürger der Versicherung gegenüber dann benachteiligt sein – weiß ich insofern sicher, da meine Frau Juristin auch in Sachen Verkehrsrecht ist.
Das trifft auf Kaskoschäden zu, aber nicht für die / den Schadensersatzpflichtige/n.
Natürlich gilt "MwSt. gibts nur bei nachgewiesener Reparatur" auch bei Haftpflichtschäden. Siehe §249 Abs. 2 Satz 2 BGB.
genau so haben wir es jetzt geregelt :)
Ich denke, reparieren wird er die Sache auf jeden Fall, könnte halt nur sein, er repariert es selbst und hat auf die Weise dann einen "Gewinn"... wäre das aber vermutlich rechtens?
Das spielt für den Schadensersatzpflichtigen ÜBERHAUPT KEINE ROLLE..... könnte mich schütteln wenn der Eine dem Anderen den Dreck unter den Fingernägeln nicht gönnt. Zum Glück ist es in diesem Fall gesetzlich geregelt ! ! !
Einn Geschädigter ist so zu entschädigen als sei das Schadensereignis niemals eingetreten.... Bedeutet, der Geschädigte hat einen Rechtsanspruch auf Erstattung der Ersatzteil- und Reparaturkosten. Was er mit dem Geld macht ist allein seine Sache. Du als Schadensersatzpflichtige bist verpflichtet die Reparaturkosten bis höchstens zum Wiederbeschaffungswert des gesamten Kfz zu ersetzen. Darüber hinaus kann der Geschädigte auch noch die Hände in den Schoss legen und alles von einem Anwalt erledigen lassen, sich das Auto von zuhause abholen lassen und nach erfolgter Reparatur zurückbringen lassen und während der Reparatur auch noch einen Mietwagen benutzen... auch auf DEINE Kosten.
Also fang erst garnicht an zu rechnen was der Geschädigte sich in die Tasche steckt und was nicht.
Frag ihn, wo und wie er die 300 € haben möchte und entspreche seinem Wunsch.... damit ist die Sache für Dich erledigt. Billiger kommst Du da eh nicht raus.
Klar muss ich für den Schaden aufkommen... aber umgekehrt kriegen die Werkstätten sofort glänzende Augen, wenn sie hören: Versicherungsfall. Da wird dann gleich mal gut draufgeschlagen. Habe ich selbst schon erlebt als Geschädigte, da muss man die Werkstatt noch überreden, doch bitte einen realistischen KVO zu erstellen. Es geht überhaupt nicht darum, wer wem was gönnt. Aber warum soll ich mehr bezahlen als das Ganze wirklich kostet? Habe mich jetzt mit ihm geeinigt, den Nettobetrag zu bezahlen, wenn er wirklich dort reparieren lässt übernehme ich natürich den kompletten Rechnungsbetrag.
Vielleicht macht er unterm Strich ein paar Euro Gewinn. Nur, er hatte den Ärger mit dem Schaden, Lauferei wegen Kostenvoranschlag und eventuell noch nachfolgend in die Werkstatt.
Zahl im die geforderten 300€ und Ruhe ist.
Stimmt auch wieder. Haben uns jetzt geeinigt, dass ich erstmal den Nettobetrag überweise - im Reparaturfall dann natürlich den kompletten Rechnungsbetrag
Es ist völlig egal ob er seinen Schaden selbst repariert. Die Schadenhöhe ist ausgewiesen. Er hat das Geld zu bekommen, selbst wen er den Schaden gar nicht reparieren würde.
Man kann den Fall der Versicherung melden und je nach Schadenhöhe danach bestimmen ob man selber zahlen will oder ob man es über die Versicherung laufen lässt.
So kennen wir das in der Schweiz.
Lasse Deine Versicherung den Schaden regulieren / regeln und kaufe diesen anschließend zurück. Denn Deine Versicherung wird den KVA überprüfen / bewerten und eine unberechtigte / überhöhte Forderung zurückweisen.
Außerdem - Versicherungsabwicklung - ein Geschädigter hat bei einem Schaden ohne nachfolgende Reparatur lediglich Anspruch auf den Nettobetrag.
Das trifft auf Kaskoschäden zu, aber nicht für die / den Schadensersatzpflichtige/n.