"private" Bauwagenparty mit Verkauf von Alkohol (an Minderjährige)?
Hallo Community, meine Freunde und ich besitzen einen Bauwagen, der auf einem Privatgelände aufgestellt ist. Dort schmeißen wir des Öfteren Partys mit 40-100 Personen (darunter auch einige Minderjährige). Dennoch kennen wir die Meisten persönlich . Meine Frage lautet nun wie legal solche Partys sind an denen wir natürlich auch Alkohol an Minderjährige ausschenken und auch Musik spielen?! Denn eigentlich sind sie ja privat und die Polizei hat das nichts anzugehen?!
Da letze Woche die Polizei dennoch vorbeigeschaut hat, und sich ein wenig beschwert hat, sind wir nun ein wenig verunsichert, wie wir weiter solche privaten bauwagenpartys schmeißen können. Wir haben auch in Zukunft vor überall Plakate mit der Aufschrift: "private Veranstaltung" bzw. "geschlossene Gesellschaft" aufzuhängen. Eventuell würden wir auch den Bereich um den Bauwagen etwas eingrenzen und absperren mit Bauzäunen oder ähnlichem. Würde das weiterhelfen und die Polizei und Strafen fernhalten? oder was könnten wir sonst noch unternehmen um sozusagen die Partys "zu legalisieren"???
Wir wären wirklich sehr dankbar über eure Hilfe, da wir grad selbst nicht genau weiter wissen..(Genehmigung etc. ist natürlich auch ein wichtiger Punkt)
Mit freundlichen Grüßen Alex
8 Antworten
Gehe mal zum Ordnungsamt eurer Kommune, die sind für Veranstaltungen zuständig. Dort bekommt ihr auch Auskunft zu den Gesetzen die ihr beachten müsst. Die Frage ist ja auch wo hört einen "private" Party rechtlich auf und wo fängt eine öffentliche Veranstaltung an.
Wenn ihr Waren verkauft und ein Partygast mal nicht mit euch zufrieden ist und den Finanzamt mal was steckt ist das auch nicht lustig.
Die polizei hat das nichts anzugehen sagst du... Wenns denn mal so wäre! Es geht die polizei auch nichts an was ich für kraut in meine sportzigarette drehe, trotzdem gibts ärger wenns kein tabak ist ;) und auch wenn e privatpartys sind: ihr müsst euch an gesetze halten. Jedenfalls theoretisch - das heisst für euch: 22-6 uhr nachtruhe, also musik nicht zwingend aus, aber leiser, so das man keine nachbarn stört, und eben alkohol erst ab 16 - und schnaps erst ab 18. Ihr könnt auch schnaps an 15-jährige verteilen - aber dann solltet ihr euch nicht erwischen lassen, da es da schon ziemlich hohe strafen gibt soweit ich weiss. Also: entweder an die gesetze halten, oder eben nicht erwischen lassen. Auch wenn "nicht erwischen lassen" bei einer party mit 100 leuten recht schwer sein sollte.
So lange ihr sicher stellt, dass keine Unbefugten das Gelände betreten können, ihr keine Eintritt nehmt und nichts verkauft, ist das ganze eine Privatparty und erstmal nicht zu beanstanden. Umsonst dürft ihr Alkohol auch an Kinder ausschenken.
Das Problem ist der Verkauf von Getränken auch Alkohol. Wenn was verkauft wird ist es nicht mehr ganz Privat. Das ist so ne Grauzone. Was hat die Polizei genau angemahnt?
Ich glaub mit Bauzäunen werdet ihr die Herrschaften nicht los. Wieso auch, wenns zu laut ist und sich wer beschwert kommen sie halt, ist doch ganz normal. Und naja, zur legalisierung, ich glaub das was ihr vorhabt ((Harten?) Alk an u. 18) kann man nicht legalisieren :D