Haften meine Eltern wenn ich über 18 bin auf MEINER Party trotzdem?

2 Antworten

Das Jugendschutzgesetz reglementiert die Abgabe von Alkohol in Gaststätten, Verkaufsstellen und in der Öffentlichkeit. Euer Haus ist nicht die Öfffentlichkeit. Wenn die Party in privaten Räumen stattfindet und nur ein geschlossener Kreis Zutritt erhält, ist das Jugendschutzgesetz nicht anwendbar. Siehe § 9 Jugendschutzgesetz.

Hallo Jessylena,

wenn die Party in den allgemeinen Räumen abläuft und Deine Eltern anwesend sind, wäre das möglich.

Du bist als Ausrichterin verantwortlich dafür, dass die minderjährigen keinen harten Alkohol trinken und kannst dich bei daraus entstehenden Personenschäden strafbar machen, ebenso wie jeder volljährige Gast der Party der wissentlich Minderjährigen harten Alkohol verabreicht oder zugänglich macht.

Gruß

G.H.