Prepaid Handy - private und geschäftliche Nutzung

2 Antworten

Danke für deine Antwort. Nein, man Mann ist selbstständig und ich arbeite beruflich seit einem Jahr fest in der Buchhaltung, allerdings hauptsächlich Debitoren und Kreditoren Buchhaltung und bei ihm gibt es halt ein paar Dinge die beachtet werden müssen bzw. anders laufen, die ich von meiner Arbeitsstelle nicht kenne und daher nachfragen muss. Grundwissen ist vorhanden. Allerdings eben bei einer GmbH wo einiges anders läuft als bei einem EinMann Unternehmen.

Verwendungseigenverbrauch sagt mir z.B. garnichts, da muss ich nochmal bisschen lesen drüber. Ich kann auch jederzeit den Stb. um hilfe fragen, es war nur gedacht dass ich die Vorarbeiten erledige.

Es gibt den Entnahme- Eigenverbrauch. Beispiel: Ein Lebensmittelhändler entnimmt Lebensmittel für den eigenen Haushalt. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es Richtsätze auch für den Entnahmeeigenverbrauch. Verwendungseigenverbrauch bezeichnet nicht die Entnahme von Gütern oder Gegenständen für die private Verwendung, sondern z. B. die private Nutzung eines Telefons, eines Kraftfahrzeugs usw. Durch die Eigenverbrauchsbesteuerung soll nur die geltend gemachte Vorsteuer aus den Betriebsausgaben korrigiert werden, und zwar durch Buchung eines umsatzsteuerpflichtigen Eigenverbrauchs. Im SKR 03 sind das die Konten ab 8900, für private Telefonnutzung z. B. das Konto 8922. Das ist ein Automatikkonto mit 19 % Umsatzsteuer.

Das ist im Prinzip richtig, wenn das Finanzamt die Aufteilung mitmacht. Allerdings sind in Deinem Beispiel die 5 € nicht einfach Bareinnahme, sondern Verwendungseigenverbrauch, der 19 % Umsatzsteuer kostet. Nach Deinen Fragen habe ich das Gefühl, dass Du dich selbständig machen willst oder gemacht hast. Und das als Handwerker ohne Erfahrung in Buchhaltung usw.! Das kann eigentlich nicht gut gehen. Ich empfehle Dir dringend, wende Dich an einen Steuerberater!