Privartverkäufer verschweigt behoben Totalschaden habe ich das recht auf Rückgabe?

7 Antworten

Der Begriff "Totalschaden" ist gewöhnlich als "wirtschaftlicher Totalschaden" aufgeführt und bedeutet dass die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert.

Man ist dann aber nicht dazu verpflichtet das Fahrzeug mit Totalschaden "wegzuwerfen" sondern erhält bei einem Schadenersatz nicht die Reparaturkosten sondern lediglich den Wiederbeschaffungswert. Ob man den Rest an Kosten selbst drauflegt, kostengünstiger repariert oder das Fahrzeug mit Schaden belässt (vorausgesetzt verkehrssicher) bleibt Einem selbst überlassen.

Dir wurde ja das Fahrzeug mit behobenem Unfallschaden verkauft, da es angegeben wurde sehe ich da keinen Betrug vom Verkäufer, höchstens wenn es nicht ordentlich repariert wurde.

Um Deinen Schaden ersetzt zu bekommen benötigst Du nun ohnehin ein Schadengutachten. Der Gutachter sieht auch vorangegangene Schäden und rechnet die in den Wert des Fahrzeugs mit ein, evtl besitzt Du noch den Kaufvertrag mit dem Du einen Nachweis hast ein Auto geklauft zu haben das repariert war.

Da der Wagen bereits einen Unfall hatte wird nun der Restwert sicherlich nicht mehr so hoch sein wie er es ohne Unfall wäre, also die Schwelle zum Totalschaden niedriger sein, aber deshalb hat der Wagen auch sicherlich weniger gekostet als er es ohne Unfall hätte.

Habe ein w212 gekauft mit behobenen unfall aber es war keine rede von Totalschaden.



Nach 2 jahren bisitz furhr mir ein Auto hinten rein, daruf hin meine die generische Vericherung dass das Auto schon mal einen Totalschaden hatte. 


Also wenn der Unfallschaden Fachmännisch korrekt Instand gesetzt wurde, sehe ich hier keinen Betrug in diesem Falle vorliegen.

Hast du in deinen 2 Jahren in denen du das Fahrzeug nun gefahren bist irgendetwas außergewöhnliches an dem Fahrzeug festgestellt? 

Erhöhter Reifenverschleiß, Kein korrektes Spurverhalten deines Fahrzeuges beim Fahren, eindringende Feuchtigkeit an irgendwelchen Stellen, Lackschäden durch Abplatzungen oder schlecht schließende Türen bemerkt? 

Wie imager 761 und machheniker schon ausführlich geschildert haben, wird es wohl in diesem Falle bei dem herabgesetzten Restwert des Fahrzeuges liegen.

Mir persönlich ( lasse mich gerne eines besseren Belehren) ist jedenfalls nicht bekannt, dass beim Verkauf des Instand gesetzten Fahrzeuges eine explizit ausgeführte Auflistung des Schadens vorgelegt werden muss. Der Verkäufer kann dies tun, muss es aber nicht. 

Er muss lediglich darauf hinweisen und in den Vertrag schreiben dass es sich um ein Fahrzeug mit behobenem Unfallschaden handelt!  

Nur mal als Beispiel: Du hättest dieses Fahrzeug jetzt nach 2 Jahren selbst wieder verkauft und dem Käufer wäre nun das gleiche passiert. Auch du hättest nur Angegeben dass es mal einen Unfall hatte der behoben wurde.

Hättest dann hättest du ja auch einen Betrug begangen, weil du von einem Totalschaden ja nichts erwähnt hast. Leider gibst du ja auch nicht an ob es sich um einen Privatkauf oder Kauf bei einem Händler handelt. Auch ein Gebrauchtwagen Händler ist evtl nicht über den Umfang des Schadens informiert worden. Wenn das Fahrzeug Verkehrssicher war und er es als Unfallwagen mit behobenem Schaden verkauft hat ist auch ihm kein Betrug nachzuweisen.

Ansonsten kann ich mich imager761 und machheniker nur Anschließen.

Maximilian50000 
Fragesteller
 21.12.2015, 20:14

beantworte bitte keine fragen von mir

verreisterNutzer  21.12.2015, 23:07
@Maximilian50000

OK, kein Problem. Ich Frage mich nur warum du hier fragen stellst, wenn du keine Antwort verträgst die dir allem Anschein nach nicht in den Kram passt. Also, von mir wirst du auch zu keinem Thema mehr eine Antwort bekommen. 

Privartverkäufer verschweigt behoben Totalschaden

Nein, er hat einen instandgesetzten Unfallschaden doch ausdrücklich angeben :-O

Dass die Reparatur mit Rechnung einer Fachwerkstatt teurer gewesen wäre als der Restwert des Wagens, was aus Sicht der Versicheruing ein (wirtschaftlicher) Totalschaden gewesen wäre, er den W 212 denoch (selbst?) fachmännisch reparierte, weil er ihn nicht wegschmeissen wollte, um mit von dem Versicherer nur den Restwert auszahlen zu lassen und zwar so, so daß du das nicht einmal bemerkt hast, spricht gegen eine betrügerische Absicht.

Hast du über Art und Umfang der Unfallschadensinstandsetzung denn nicht nachgefragt? Was steht darüber im Kaufvertrag? Hatte der Wagen einen gültige HU und war damit verkehrssicher?

Dann hat der VK nichts verschwiegen oder dich betrogen, sondern du zu viel bezahlt :-O

G imager761

Anzeigen!! Das ist Betrug vom höchsten Maße! Sowas MUSS man sagen! Der Verkäufer muss dir eine Entschädigung zahlen. Rückgabe würde das Gericht entscheiden. aber er hat keine Wahrheitsgemäßen angaben gemacht und somit sitzt er tieeef in der Sche*ße!

machhehniker  21.12.2015, 04:22

Wo ist denn das Betrug? Beim Verkauf wurde ein behobener Unfall angegeben.

motorrad95  21.12.2015, 09:37

Oh das hab ich überlesen... Ja sieht wohl doch nicht so gut aus :(

Es kommt drauf an, was im Vertrag steht. Möglich wäre dann evtl.:

Strafrechtlich Betrug. 

Zivilrechtlich wäre eine Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung innerhalb eines Jahres nach Kenntnis möglich. Sind zwischen Täuschung und deren Kenntnis 10 Jahre verstrichen, kann der Vertrag nicht mehr angefochten werden (§§ 123 ff BGB).

Aber letztlich kommt drauf an, was genau zugesichert oder verschwiegen wurde. M.E. wird die Beweisführung sehr schwierig.