Wie Blitzgerät verbuchen?

2 Antworten

Unter 250 Euro (Änderung 2018) verbuchst du sowas einfach als Aufwand.

Die Frage nach der selbstständigen Nutzbarkeit und somit nach Aktivierung und Abschreibung wird erst ab 250 Euro relevant, weil es dabei dann um die Aufnahme ins Anlageverzeichnis geht.

Auch als Fotograf? Also auch Objektive, die unter 250 € gekostet haben, einfach unter sonstiger Betriebsbedarf buchen?

Ich würde es auf sonstiger Betriebsbedarf buchen