Kamera als KIT trotz >800€ als GWG sofort absetzbar?

3 Antworten

Wenn das Ding als Einzelposition auf der Rechnung mit über 800 € berechnet wird (netto), dann ist das kein GWG mehr, sondern muss ins AV.

Das Stativ ist so eine Sache. Kann man das für mehrere Kameras verwenden? Dann nicht mit abschreiben, ansonsten gehört es dazu und der Gesamtwert wird berücksichtigt.

Aber diese Frage stellt sich ja nicht, da eine Einzelposition berechnet wird.

Wie kann man das Objektiv ohne Kamera nutzen?

Wie willst Du den Kaufpreis aufteilen, wenn nur ein Gesamtpreis auf der Rechnung steht?

Hallo

darüber streiten sich die Steuerfachgehilfen bzw das Steuerrecht hat dazu jede Menge Regelungen. Einfach mit dem Verkäufer reden das er dir die Rechnung passend zur Abschreibungsrenze gestaltet. Auch ist die GWG seit 2018 neu reguliert

Am besten ist die Ware kommt in seperaten OVP Kartoons. Wenn du sicher gehen willst bestell die Kamera mit dem billigsten oder sinnvollem Objektiv als Einheit und das Arbeitsobjektiv Extra. Siehe zu dass die Rechungen dazu so gelegt werden das die in unterschiedlichen Quartalen stattfinden also Kamera und Kitobjektiv vor Juli 2020 kaufen und Objektiv nach Juni 2020.

Aber Objektive lassen sich nicht autark ohne Kamera benutzen da gab es früher oft Ärger mit der FiBu. Also Fotograf/Fotodesigner mit mehreren Kameras sind Objektive "Verbrauchsmaterial" für andere Gewerke/Einsatzfelder evtl. nicht.