Preis für Einbauküche (Nachmieter)?

5 Antworten

M.W. rechnet man jährlich mit einem Wertverlust von 10% der Anschaffungskosten. Das hängt natürlich auch vom Zustand der Küche ab. Ist der top, dürften also 25% abgezogen werden und 1500 EUR verlangt werden. Als Entgegenkommen max. Abzug von 500, blieben mind. 1000 EUR. 300 oder 600 sind absolut zu wenig.

Und dass du streichen musst, ist doch überhaupt nicht nach der geringen Mietzeit gesagt.

Ich an deiner Stelle würde mindestens die 1000 fordern. Geht der Nachmieter nicht drauf ein, die Küche ausbauen und zumindest die Geräte verkaufen (Ebay).

Hast du schon mit deinem Vermieter diskutiert, ob er die Küche übernehmen würde gegen ang. Entschädigung? Er könnte dann durch deren Vermietung davon profitieren. Mach ihm das schmackhaft. 

Zu dem Preis must du noch die gesparten Kosten und Zeit für das Streichen und Reinigen hinzurechnen.

Aber du bist halt in der schlechteren Verhandlungsposition.

albatros  14.01.2017, 07:48

Es ist doch überhaupt nicht sicher, dass die FS überhaupt verpflichtet ist, Schönheitsreparaturen durchzuführen.

Das ist ein realistisches Angebot. Der Nachmieter weiß sehr genau das du die Küche entweder zu dem Preis abgibst oder sie ausbauen musst und wahrscheinlich nicht gebrauchen kannst. Also zahlt er nicht viel. Im übrigen ist eine Billig-Küche für 2000€ inkl. Geräten auch nicht viel wert.

Wenn du die Küche während deiner Mietzeit eingebaut hast , oder hast einbauen lassen , musst du diese Einbauten beim Auszug auch wieder entfernen . Oder der Nachmieter übernimmt sie . Aber er ist nicht verpflichtet dafür etwas zu zahlen . Das ist dann reine Kulanz , wenn er dir dafür etwas gibt . 

"Wir" haben als Erben vor einigen Jahren für eine 8000 € Küche (zuzüglich 800 € Aufbau) ca. 2 Jahre alt, vom Vermieter gerade mal noch knappe 2000 € bekommen und waren sogar froh darüber.

Selbst im Haus haben wir anonciert (alle Küchen sind gleich groß), niemand hatte Interesse.

Lasse dir mal ein Angebot von einer Malerfirma machen, was das Vorrichten kostet. (2 € pro Quadratmeter mindestens).

Bei der Auswahl des Nachmieters hat du kein Mitspracherecht.

Eine Küche muß man auch nicht "rausreißen", die kann man ausbauen und weiter verkaufen.