Nachmieter möchte die wohnung doch nicht mehr?

3 Antworten

Diese schriftliche Vereinbarung ist wohl kein Mietvertrag des Nachmieters? Wenn doch (was ich bezweifle) wären Nachmieter und Vermieter daran gebunden.

Wenn nicht (was ich vermute und herauslese), sehe ich zumindest einen Vorvertrag. Eine eindeutig rechtliche Beurteilung bleibt vermutlich im Streitfall einem Gericht vorbehalten.

Ob du renovieren musst, hängt vom Mietvertrag ab und ob das was da vereinbart ist, auch rechtswirksam ist.

Ein unterschriebener Vertrag ist gültig! Einfach stornieren ist nicht. Sag das der Hausverwaltung. Wenn diese den Vertrag Unterschrieben hat, ist das jetzt ihr Problem. 

Selma1979 
Fragesteller
 27.06.2017, 01:56

Vielen dank.die nachmieterin hat mit den unterschriebene wertrag per whatapp foto geschickt und ich habe es ihr geglaubt und machte die vereinbarung.die vereinbarung wolte ich dann bei der wohnungsübergabe bei HV einreichen.was soll ich bei der wohnungsübergabe sagen?

TeufelKommRaus  27.06.2017, 01:58
@Selma1979

Zu erst einmal, zwischen wem ist der Vertrag und was steht drin?

Selma1979 
Fragesteller
 27.06.2017, 02:05

Nachmieter und HV steht vertrag habe es per whatapp foto gesehn beide unterschrieben.
Und zwischen mir und nachmieter ist dann schriftlich vereinbart ich tue nicht streichen und sie bekommt die küche

TeufelKommRaus  27.06.2017, 02:15
@Selma1979

Dann würde ich das der Hausverwaltung sagen, wenn dus schriftlich hast, ist das praktisch nen Vertrag. 

DerCaveman  27.06.2017, 02:42
@TeufelKommRaus

Offenbar hat sie aber doch gar keine Vereinbarung mit der Hausverwaltung, nach der sie die Wohnung auch im ungestrichenen Zustand zurueckgeben darf. Wenn die Hausverwaltung nun aber einen Anspruch auf die Rueckgabe im frisch gestrichenen Zustand hat (was erst einmal zu klaeren waere), erlischt dieser Anspruch natuerlich nicht, nur weil irgendein Dritter sagt: "Nee, musst du nicht".

Die Vereinbarung zwischen dir und dem (nun wohl abgesprungenen) Nachmieter hat nichts mit einem eventuellen Renovierungsanspruch des Vermieters zu tun.

Selma1979 
Fragesteller
 27.06.2017, 01:59

Ja aber hab den werktrag foto gemacht und dann die vereinbarung schriftlich gemacht mit nachmieter
Ich kann doch nichts dafür wenn beide unterschreiben und dann beide stornieren und ich jetzt doch renovieren muss

DerCaveman  27.06.2017, 02:29
@Selma1979

Also was wurde jetzt mit wem vereinbart?

Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es einmal einen Mietvertrag zwischen der Hausverwaltung und dem (abgesprungenen) Nachmieter. Dieser Vertrag wurde aber zwischenzeitlich im beiderseitigen Einvernehmen (Hausverwaltung und Nachmieter) wieder aufgehoben. Richtig?

Dann gibt es noch eine Vereinbarung zwischen dir und dem Nachmieter, nach der dieser die Kueche erhaelt und du dafuer nicht zu renovieren brauchst. Auch richtig?

Gibt es denn auch Vereinbarungen zwischen dir und der Hausverwaltung, die dich von der Renovierungspflicht befreien? Wenn ja, was wurde da genau vereinbart? Hat die Hausverwaltung der betreffenden Vereinbarung zwischen dir und dem Nachmieter zugestimmt? Wenn ja, hat sie dies vorbehaltlos getan oder unter dem Vorbehalt des Zustandekommens des mit dem Nachmieter beabsichtigten Mietverhaeltnisses? Bei einem Vorbehalt waere auch noch einmal zu unterscheiden, ob dieser sich auf das tatsaechliche Mietverhaeltnis bezog oder auf das Zustandekommen eines Mietvertrages.

Wenn es aber gar keine diesbezuegliche Vereinbarungen zwischen dir und der Hausverwaltung gibt, musst du - sofern es sich so aus dem Mietvertrag ergibt - die Wohnung streichen. Der Nachmieter kann dich nicht aus einer Verpflichtung entlassen, die du gegenueber einem Dritten (hier der Hausverwaltung) eingegangen bist.  

Selma1979 
Fragesteller
 27.06.2017, 07:21

Sie haben recht die vereinbarung zwischen mir und nachmieter hat der HV nicht bekommen ich dachte das alles klappt und ich bei der übergabe das einreichen kann.ich hätte das vorher der HV gebenmüssen naja danke