Nachmieter vorzeitig Zugang zur Wohnung gewähren?
Wir sind umgezogen, ein Nachmieter wurde bereits gefunden. So ganz nebenbei erfuhren wir daß wähnrend unserer Abwesenheit bereits Wohnungsbesichtigungen durchgeführt wurden weil der Vermieter uns "angeblich" nicht erreichen konnte, aber das tut jetzt mal hier nichts zur Sache...
Ein Nachmieter wurde gefunden, laut Vermieter hat er auch Interesse unsere Küche zu übernehmen. Der Neupreis (4 Jahre alt) lag bei 4500€ - unsere Preisvorstellung lag bei 1500€ da wir den Herd und die Dunstabzugshaube mitnehmen mussten. Eine völlig intakte und gepflegte Spülmaschine und eine ebenso gepflegte Kühl-/Gefrierkombination rechtfertigten unserer Meinung nach immer noch voll den Preis. Ein Telefonat mit dem Nachmieter endete nach kurzer Zeit als er uns arrogant maximal 500€ bot - Ein Preis der für uns keinesfalls in Frage kommt. Daher sind wir zu dem Entschluß gekommen Teile der Küche in der neuen Wohnung weiterzuverwenden und den Rest anderweitig zu verkaufen. Da der Nachmieter sich uns in einer so überheblichen und unverschämten Art präsentierte haben wir keinerlei Ambitionen Ihm auch nur im Entferntesten entgegenzukommen.
Falls der Nachmieter Zugang zur Wohnung verlangt um Maße für eine neue Küche zu nehmen - müssen wir Ihm den gewähren?
Im Vorraus schonmal vielen Dank
3 Antworten
Zunächst mal hat der Vermieter das Recht, anderen Interessenten die Wohnung zu zeigen. Wenn ihr schon ausgezogen und nicht erreichbar seid, darf er das auch ohne euer ausdrückliches Einverständnis.
Wenn ihr mit dem Nachmieter keine Einigung über die Küche erzielen könnt, müsst ihr sie eben mitnehmen.
Ihr müsst dem Nachmieter während eurer Mietzeit keinen Zugang zur Wohnung gewähren. Weder zum Ausmessen, noch zum Einbau. Das darf der Nachmieter dann während seiner Mietzeit machen.
Die Besichtigungen sind abgeschlossen - ein Nachmieter ist bereits gefunden...
Wir sind umgezogen, ein Nachmieter wurde bereits gefunden. So ganz nebenbei erfuhren wir daß wähnrend unserer Abwesenheit bereits Wohnungsbesichtigungen durchgeführt wurden weil der Vermieter uns "angeblich" nicht erreichen konnte, aber das tut jetzt mal hier nichts zur Sache...
Sowas passiert immer, wenn man die Schlösser bei Einzug nicht tauscht.Falls der Nachmieter Zugang zur Wohnung verlangt um Maße für eine neue Küche zu nehmen - müssen wir Ihm den gewähren?
Nein müsst Ihr nicht, hier könnt Ihr es nachlesen:
MfG
Johnnymcuff
Solange Ihr die Wohnung dem Vermieter nicht übergeben habt (hoffentlich mit Protokoll), seid Ihr noch Mieter und niemand hat in der Wohnung etwas zu suchen. Der Nachmieter kann erst dann Dinge verlangen, wenn er Miete zahlt, vorher nicht.
Eine Übergabe ist noch nicht erfolgt da wir derzeit mit Renovierungsarbeiten (Rückführung in der Ursprungszustand) beschäftigt sind...