Nachmieter vorzeitig Zugang zur Wohnung gewähren?

3 Antworten

Zunächst mal hat der Vermieter das Recht, anderen Interessenten die Wohnung zu zeigen. Wenn ihr schon ausgezogen und nicht erreichbar seid, darf er das auch ohne euer ausdrückliches Einverständnis.

Wenn ihr mit dem Nachmieter keine Einigung über die Küche erzielen könnt, müsst ihr sie eben mitnehmen.

Ihr müsst dem Nachmieter während eurer Mietzeit keinen Zugang zur Wohnung gewähren. Weder zum Ausmessen, noch zum Einbau. Das darf der Nachmieter dann während seiner Mietzeit machen.

Die Besichtigungen sind abgeschlossen - ein Nachmieter ist bereits gefunden...

Wir sind umgezogen, ein Nachmieter wurde bereits gefunden. So ganz nebenbei erfuhren wir daß wähnrend unserer Abwesenheit bereits Wohnungsbesichtigungen durchgeführt wurden weil der Vermieter uns "angeblich" nicht erreichen konnte, aber das tut jetzt mal hier nichts zur Sache...

Sowas passiert immer, wenn man die Schlösser bei Einzug nicht tauscht.

Falls der Nachmieter Zugang zur Wohnung verlangt um Maße für eine neue Küche zu nehmen - müssen wir Ihm den gewähren?

Nein müsst Ihr nicht, hier könnt Ihr es nachlesen:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Wohnung-dem-Nachmieter-waehrend-laufender-Mietzeit-zur-Verfuegung-stellen---f164330.html

MfG

Johnnymcuff

Solange Ihr die Wohnung dem Vermieter nicht übergeben habt (hoffentlich mit Protokoll), seid Ihr noch Mieter und niemand hat in der Wohnung etwas zu suchen. Der Nachmieter kann erst dann Dinge verlangen, wenn er Miete zahlt, vorher nicht.

Eine Übergabe ist noch nicht erfolgt da wir derzeit mit Renovierungsarbeiten (Rückführung in der Ursprungszustand) beschäftigt sind...