Küche an Nachmieter verkauft und Geld noch nicht erhalten?
Hallo,
bin umgezogen und habe meine Küche in der alten Wohnung an die Nachmieter verkauft. Wir haben bei der Besichtigung mündlich einen Kaufpreis vereinbart.... aber leider nichts schriftlich gemacht. In dem Übergabeprotokoll wurde aber festgehalten, dass der Nachmieter den Betrag X für die Küche noch zu zahlen hat. Das ist bisher nicht geschehen.
Ich hatte auch die Maklerin gebeten, bevor die Wohnung an den Nachmieter übergeben wird, das Geld für die Küche in empfang zu nehmen. Sie willigte ein, hat den Nachmietern aber die Wohnung übergeben und lediglich denen meine Kontodaten übermittelt, und gebeten den Betrag zu überweisen. Nicht nur, dass ich nicht wollte, dass sie meine Kontodaten weitergibt, hab ich jetzt auch kein "Druckmittel" mehr um an mein Geld zu kommen.
Die Küche ist in der Wohnung. Die Nachmieter freuen sich. Und mein Geld sehe ich anscheiend auch nicht wieder....
Was kann ich tun?
5 Antworten
Am besten ist dich in Verbindung zu setzen mit den Nachmietern. Persönlich. Und wenn das nichts hilft vielleicht zum Anwalt zu gehen, auch wenn du nicht die großen Chancen hast, aber als Druckmittel ein Brief aufsetzen lassen. Kostet so um die 50 Euro. Kommt natürlich auch darauf an ob es sich lohnt und wie viel du noch von denen bekommst für die Einbauküche.
Ja gut das stimmt, da hast du recht.
Dann stell beim zuständigen Gericht einen Mahnbescheid..das kannst Du privat tun, das entsprechende Formular dafür ist im Schreibwarengeschäft zu erhalten. Vom Gericht bekommst Du über den Werdegang Auskunft. Viel Erfolg!!
Lies Dir das mal durch..vllt. hilft es Dir einwenig..mach es aber nicht online
http://e-mahnportal.de/mahnbescheid/gerichtlicher-mahnbescheid/
Schriftlich anmahnen, Frist setzen, Nachfrist setzen und dann zum Anwalt gehen.
Mündliche Verträge...^^
Dann rede noch einmal mit der Maklerin und bitte sie, daß sie die Sache in Ordnung bringt bzw. das Geld von den Nachmietern holt.
Nö; evtl. Inventar und Ablöse müssen Vor- und Nachmieter unter sich regeln. Es sei denn, es wird nur so, als Gesamtobjekt veräußert, was hier wohl nicht der Fall war
Was aber auch so etwas von gar keine brauchbare Information erhält, wie man im Nachhinein schick an sein Geld kommt.
Wurde die Frage überhaupt gelesen?
Auch der Frage fehlen Informationen.... wie lange der Vertrag her ist, ob der Nachmieter bereits angeschrieben wurde etc.
Ansonsten hat's Amdros ja beantwortet
Den Anwalt kann man sich sparen und ein Mahnbescheid wird preiswerter, da der Schuldner die Gerichtskosten auch bezahlen muß!