Nachmieter Wohnung streichen lassen dafür Küche da lassen?

9 Antworten

Nein diese Zustimmung brauchst du nicht weil das ja ein Deal zwischen dir und dem Nachmieter ist. Ich würde da aber einen schriftlichen Vertrag machen, also Küche bleibt da gegen Malerarbeiten. Nicht gegen nicht ausmalen!

unserem Mietvertrag steht ,,für alle Schönheitsreparaturen ist der Mieter zuständig'', was ja bedeutet dass wir die Wohnung wohl streichen müssen.

Ob Ihr überhaupt renovieren müsst hängt von der Wirksamkeit der Klauseln in Eurem Mietvertrag ab.

Es gibt im Mietrecht mittlerweile viele unwirksame Klauseln, die dann erlauben, das man gar nicht renovieren. Z.B. eine Klausel die besagt, das man bei Auszug generell streichen muss, ist unwirksam.

Man muss nur streichen wenn es erforderlich ist.

Hier könnt Ihr mal Euren Mietvertrag auf un wirksame Klauseln prüfen:

http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/renovierung-modernisierung/urteile/schoenheitsreparaturklausel.jsp


Was Ihr mit dem Nachmieter vereinbart, muss der Vermieter nicht akzeptieren., Ihr solltet das auch mit dem vermieter abklären.

Frag am besten beim ortsansässigen Mieterbund nach ob das rechtens ist. Ich war auch letztens auf Wohnungssuche und da sind mir auch solche Deals untergekommen. Die Vormieter haben sich das unterschreiben lassen, dass der Nachmieter die Wohnung ohne Schönheitsreparaturen übernimmt und später keine Forderungen diesbezüglich stellen wird. Das könntet ihr ja dann auch machen.

Ohne Einverständnis des Vermieters würde ich das nicht tun - aber bitte schriftlich vereinbaren, damit du am Ende nicht deine Kaution verlierst

In unserem Mietvertrag steht ,,für alle Schönheitsreparaturen ist der Mieter zuständig'', was ja bedeutet dass wir die Wohnung wohl streichen müssen.

Nicht zwingend.