Praktische Prüfung (nicht gezahlte Rechnungen)

2 Antworten

Nein du wirst morgen die Fahrprüfung haben, wenn du für die Prüfung an sich gezahlt hast. Wenn du natürlich vergessen hast diese zu zahlen kann es sein, dass sie nicht stattfindet. Ich vermute aber, dass die Rechnungen die in dem Umschlag waren nur die Fahrstunden bei deinem Fahrlehrer betreffen, oder? Dann ist das nämlich losgelöst von der Prüfung.

Was steht denn in den AGB genau dazu drin? Du hast den Vertrag schließlich mit unterschrieben oder? Bei offenen Rechnungen stellt eine Fahrschule normalerweise nicht nur letzten Prüfung vor. Naja, sie hat es doch gemacht. Bestehst du sie, darf der Führerschein von Seiten der FS nicht einbehalten werden. Machen manche gerne, ist aber nicht rechtens.

Unter Umständen kann eine Mahnung auf dich zukommen. Du solltest entweder schnellst möglich eine Ratenzahlung vereinbaren oder das Geld sofort bezahlen. Ist mir sowieso ein Rätsel, wie man Fahrstunden in Anspruch nimmt, die man nicht bezahlen kann. Mit dieser "Zahlungsmoral" wirst du es irgendwann mal verdammt schwer haben.