Fahrprüfung bei andere fahrschule und anderen Bundesland obwohl ich dort nicht gemeldet bin aso nur die praktische Prüfung ist das möglich?

3 Antworten

§17 FeV:

(3) Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen. Sind diese Orte nicht Prüforte, ist die Prüfung nach Bestimmung durch die Fahrerlaubnisbehörde an einem nahe gelegenen Prüfort abzulegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, dass der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt.

Somit eine reine Ermessensentscheidung.

Nein, so einfach geht das nicht ..

Du musst die Fahrschule wechseln und die Behörde muss zustimmen, dass du an einem anderen Ort die praktische Prüfung machen möchtest .. normal geht das nur am Hauptwohnsitz. Wenn das Amt zustimmt geht das .. kostet halt alles wieder extra,

Warum so ein Wechsel?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das sollte kein Problem sein. Ich habe in Bayern meine Theorieprüfung und paar praktische Fahrstunden gemacht, in Thüringen die restlichen Stunden und die praktische Prüfung abgeleistet. Und ich bin in keinem der beiden Länder gemeldet.