Praktikumsvertrag ohne Kündigungsklausel - Kann ich kündigen?

4 Antworten

Einfach nicht mehr hingehen, ist wohl eine ganz schlechte Idee. Das könnte sich ganz schnell bis zu einem potentiellen Arbeitgeber rumsprechen.

also jetzt mal eine fundierte Antwort: Man gemäss Schweizerrecht bei befristeten Verträgen (was in casu vorliegt) keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit, vgl. Art. 334 Obligationenrecht (OR). Man kann höchstens aus wichtigen Gründen fristlos kündigen, die Schwelle dafür ist aber hoch (Art.337 OR). Versuche doch einfach mit dem Arbeitgeber zu sprechen und den Vertrag aufheben lassen. Dies ist immer möglich, wenn beide Parteien dies wollen

RomiMJJ 
Fragesteller
 01.02.2010, 21:15

Also fristlos meine ich schon nicht, wenn es doch geht zu kündigen, dann mit einem Monatsfrist (ich glaube es ist ein Monat in einem Jahr Praktikum, oder?), also nach Gesetz. Meine Frage ist, ob ich überhaupt kündigen kann, obwohl nichts im Vertrag steht. Weil das komische für mich, und was mich besorgt, ist eben das. Ich werde natürlich mit meinem Arbeitgeber sprechen, vorher will ich aber etwas sicherer und informierter sein.

Vielen Dank für deine nützliche Antwort und falls du dazu noch etwas zu sagen hast, lass es mir bitte wissen, danke! Und auch allen anderen vielen Dank für eure Hilfe.

Ein Recht zu kündigen hast man immer. Aber du musst auf jeden Fall die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Du kannst ja auch mit deinem Arbeitgeber sprechen, bei einem Praktikum lassen die da bestimmt mit sich reden.

Wenn keine Frist angegeben ist, gilt immer die gesetzliche (welche ich dir nicht sagen kann weil ich in D bin).