Kündigen in der Probezeit - kann mich mein Chef verklagen?

13 Antworten

Probezeit: da kann man fristgerecht, sogar ohne Angabe von Gründen, kündigen. Das gilt für beide Seiten. Warum sollte Dich Dein Chef verklagen?

Polyglot 
Fragesteller
 16.05.2017, 00:00

Weil sein Unternehmen ziemlich klein ist und er von meiner Arbeitskraft abhängig ist, solange er keinen Nachfolger für mich gefunden hat. Wenn ich kündige und er nicht sofort Ersatz für mich findet, hat er ein Riesenproblem.

Reanne  16.05.2017, 00:06
@Polyglot

Ja und? der Chef hat ja auch 2 Wochen Zeit zum Suchen. Ist nicht Dein Problem.

peterobm  16.05.2017, 02:15
@Reanne

auch unternehmerisches Risiko bekannt

Du kannst ohne negative Folgen kündigen, wenn du die 2 Wochen Kündigungsfrist einhältst. 

Dass deinem Chef dann eine Arbeitskraft fehlt, ist allein sein Problem.

Dafür gibt es die 2 Wochen. Dich wird keiner verklagen. Es hat kein Sinn die 3 Jahre zu machen, wenn du jetzt schon kein Bock mehr hast. Also bewirb dich und sprich deinen neuen Chef drauf an, und dann kündigst du einfach zu jedem Zeitpunkt, dannach halt 2 Wochen Kündigungsfrist aber vielleicht hast ja anteilig Urlaub mit dem man es abdecken kann.

dann kann es mir egal sein, wie abhängig der Chef eigentlich von mir ist

Genau so ist es.

Die Probezeit ist dafür gedacht, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber erst einmal schauen können, ob eine dauerhafte Beschäftigung Sinn macht.

Ist man zu einem anderen Ergebnis gekommen (egal welche Seite), kann man mit der vereinbarten verkürzten Kündigungsfrist selbstverständlich jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

Schadensersatz kann der Arbeitgeber nur fordern, wenn Du die Kündigungsfrist nicht einreichst und er auch genau darlegen kann, welcher wirtschaftliche Schaden ihm durch die Vertragsverletzung entstanden ist.

Wenn Du einen neuen Job findest und schon weißt, dass Du im jetzigen Betrieb nicht bleiben willst, unterschreib den neuen Arbeitsvertrag und leg Deinem Chef dann die Kündigung auf den Tisch.

Hexle2  16.05.2017, 08:14

Sorry und Korrektur:

 wenn Du die Kündigungsfrist nicht einreichst

Soll selbstverständlich "einhältst" heißen.

 

Warum sollte der Chef hier Schadenersatz verlangen können? Oder anders herum: Wenn Du in der Probezeit gekündigt wirst, kannst Du dann auch auf Schadenersatz klagen?

Die Probezeit ist nun einmal dazu da, um herauszufinden, ob einem die Stelle liegt, oder man hierfür geeignet ist.

Ist das nicht der Fall, kündigt man halt mit der 14-tägigen Frist.

Ob der Chef in dieser Zeit einen Ersatz findet, ist nicht dein Problem.