Kündigen in der Probezeit - kann mich mein Chef verklagen?
Hallo, ich habe seit einem Monat einen neuen Job (Vollzeit). Leider hat es sich herausgestellt, dass mein neuer Chef ein Ârschloch ist. Da in meiner Branche gut ausgebildete Kräfte zurzeit dringend gebraucht werden, denke ich ernsthaft darüber nach, mich noch einmal umzuorientieren, da die Probezeit nicht nur dazu da ist, gute Arbeitgeber vor beschîssenen Mitarbeitern zu schützen, sondern auch gute Mitarbeiter vor beschîssenen Chefs (was man ja all zu oft vergisst).
Was wäre also, wenn ich mich woanders bewerben würde, ne Zusage bekäme, und meinem jetzigen Chef noch während der Probezeit die Kündigung auf den Tisch legen würde (laut Arbeitsvertrag gibt es eine Kündigungsfrist von 2 Wochen). Könnte mich mein jetziger Chef auf Schadensersatz verklagen, wenn er es nicht schafft, kurzfristig Ersatz für mich zu organisieren und dadurch Umsatzeinbußen oder sogar massive Verluste hätte?
Oder ist es so - wenn im Vertrag steht, dass ich zwei Wochen im Voraus kündigen darf, dann kann es mir egal sein, wie abhängig der Chef eigentlich von mir ist und ob er Chef mal so eben nen Ersatz für mich auftreiben kann?
13 Antworten
Probezeit: da kann man fristgerecht, sogar ohne Angabe von Gründen, kündigen. Das gilt für beide Seiten. Warum sollte Dich Dein Chef verklagen?
Du kannst ohne negative Folgen kündigen, wenn du die 2 Wochen Kündigungsfrist einhältst.
Dass deinem Chef dann eine Arbeitskraft fehlt, ist allein sein Problem.
Dafür gibt es die 2 Wochen. Dich wird keiner verklagen. Es hat kein Sinn die 3 Jahre zu machen, wenn du jetzt schon kein Bock mehr hast. Also bewirb dich und sprich deinen neuen Chef drauf an, und dann kündigst du einfach zu jedem Zeitpunkt, dannach halt 2 Wochen Kündigungsfrist aber vielleicht hast ja anteilig Urlaub mit dem man es abdecken kann.
dann kann es mir egal sein, wie abhängig der Chef eigentlich von mir ist
Genau so ist es.
Die Probezeit ist dafür gedacht, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber erst einmal schauen können, ob eine dauerhafte Beschäftigung Sinn macht.
Ist man zu einem anderen Ergebnis gekommen (egal welche Seite), kann man mit der vereinbarten verkürzten Kündigungsfrist selbstverständlich jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
Schadensersatz kann der Arbeitgeber nur fordern, wenn Du die Kündigungsfrist nicht einreichst und er auch genau darlegen kann, welcher wirtschaftliche Schaden ihm durch die Vertragsverletzung entstanden ist.
Wenn Du einen neuen Job findest und schon weißt, dass Du im jetzigen Betrieb nicht bleiben willst, unterschreib den neuen Arbeitsvertrag und leg Deinem Chef dann die Kündigung auf den Tisch.
Sorry und Korrektur:
wenn Du die Kündigungsfrist nicht einreichst
Soll selbstverständlich "einhältst" heißen.
Warum sollte der Chef hier Schadenersatz verlangen können? Oder anders herum: Wenn Du in der Probezeit gekündigt wirst, kannst Du dann auch auf Schadenersatz klagen?
Die Probezeit ist nun einmal dazu da, um herauszufinden, ob einem die Stelle liegt, oder man hierfür geeignet ist.
Ist das nicht der Fall, kündigt man halt mit der 14-tägigen Frist.
Ob der Chef in dieser Zeit einen Ersatz findet, ist nicht dein Problem.
Weil sein Unternehmen ziemlich klein ist und er von meiner Arbeitskraft abhängig ist, solange er keinen Nachfolger für mich gefunden hat. Wenn ich kündige und er nicht sofort Ersatz für mich findet, hat er ein Riesenproblem.