Kündigungsfrist als Lehrling in der Schweiz?

4 Antworten

da du die lehre abbrechen willst, hat dein arbeitgeber keine chance es zu verbieten.

normalerweise geht das nicht von einem tag auf den anderen, meistens geht es so einen monat und dann musst d dir eine neue lehre suchen

Er hat einen Vertrag unterschrieben der befristet gilt. Somit kann der Lehrmeister verlangen dass er erfüllt wird! Ansonsten kostet es!

Der Lehrvertrag kann nicht gekündigt werden, da er nur befristet gilt: Mit Ende der Lehre ist er erfüllt und nichtig. Daher hat es keine Kündigungsfrist. Du kannst höchstens den Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen auflösen, aber der Lehrmeister ist berechtigt, dir den Schaden aus der vorzeitigen Vertragsauflösung zu verrechnen. Ausserdem hat das kantonale Berufsbildungsamt auch noch ein Wörtchen mitzureden!

ka wie es in der schweiz ist... aber nen azubi darf in deutschland nach der probezeit nur unter bestimmten voraussetzungen gekündigt werden...

früher hieß es, das man nur den goldenen löffel nicht klauen darf....

ich kündige selber nicht der chef mich

Die Auflösung eines Lehrvertrags geht nur mit dem Einverständnis des Berufsbildungsamts, ist aber jederzeit möglich. Informiere dich beim BIZ. Google hätte dir auch geholfen.