Kann ich während der Kündigungsfrist meinen Resturlaub nehmen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi, Wunnie ... du kannst ... aber nur im Einverständnis mit deinem Dienstgeber.

Wenn du deinen Resturlaub verbrauchen möchtest, dann muss auch dein Dienstgeber damit einverstanden sein.

Wenn dein Dienstgeber beschließt, dass du deinen Resturlaub während deiner Kündigungszeit verbrauchen soltest, dann bedarf es deines Einverständnisses nicht.

Aber ... wenn du Resturlaub nicht konsumieren darfst, dann müsste dir neben dem dir gesetzlichen zustehenden Urlaubsgeld auch noch Uralubsabfindung zustehen.

Wie das in deinem KV (Kollektivvertrag) geregelt ist, das weiß ich nicht ... aber ... im Personalbüro ... oder besser noch beim Betriebsrat (Gewerkschaft) kannst du dich danach erkundigen.

Sofern Du nicht mehr in irgendeiner Probezeit bist, steht Dir der Urlaub zu und Du kannst ihn dann auch nehmen. Aber nicht einfach kündigen und dann nicht mehr zur Arbeit erscheinen sondern es vorher abklären. In der Regel sollte es machbar sein.

Auch in der Probezeit hat man Urlaubsanspruch.

Dir stehen anteilig für das Jahr Urlaubstage zu. Und diese Urlaubstage kannst du nehmen. Da dürfte es keine Probleme geben.

Frage doch einfach bei deinem Arbeitgeber. Im gemeinsamen Gespräch werdet ihr wahrscheinlich ein Lösung finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.

Wünsche dir für das Gespräch viel Glück. Und alles Gute für die folgende Ausbildung.

Wird schon alles so klappen wie du es wünschst.

Der anteilige Jahresurlaub muss möglichst gewährt werden. Nach § 7 BUrlG liegt es aber im Ermessen des AG. Er kann den Urlaub auch auszahlen.

Spätestens am 1.3. müssen sie ja auch ohne dich auskommen. Es ist eigentlich der Normalfall, dass Resturlaub vor dem Ausscheiden genommen wird.