Praktikum Fehltage in den Ferien nachholen?

5 Antworten

Bevor du deine Rechte einforderst, solltest du erst einmal über deine Pflichten nachdenken - so viel zu deiner prinzipiellen Einstellung!

Wenn du tatsächlich vom Arzt krankgeschrieben warst und eine Krankheit hattest, die gleich zehntägiges (!) Fernbleiben gerechtfertigt hat, musst du natürlich nichts einarbeiten.

Handelte es sich aber um unentschuldigtes Fernbleiben, dann kann man dir das tatsächlich auferlegen. Sollte der Chef deine Krankheit anzweifeln, wird er das jetzt im Nachhinein mit Arzt und Krankenkasse ausfechten müssen. Allerdings wird er/sie auf diese Idee nur kommen, wenn du auch sonst in deinem Praktikum nicht besonders arbeitswillig warst und den Anforderungen nicht entsprochen hast. Dann wäre es sogar sehr nett, dich das einarbeiten zu lassen, statt dir einfach die Praktikumsbestätigung und -beurteilung zu verweigern.

Ohne beide Seiten zu kennen, kann man also gar nichts dazu sagen. Deine Aussage allein, ist nicht schlüssig genug, da keiner hier weiß, was sich tatsächlich zugetragen hat.

Mehr als fünf Fehltage müssen grundsätzlich in den Ferien oder an freien Nachmittagen in. Absprache mit der Lehrkraft nachgeholt werden.

Recht auf Ferien hast Du nicht, es ist halt eine Verankerung im Schulgesetz.in Deutschland. Im Arbeitsleben bekommst Du maximal dreißig Tage Urlaub , mehr nicht.  Es ist doch Deine Ausbildung und es geht um Deine Versetzung. Du klingst nach einem bockigem Kleinkind, da bist Du ja im Kindergarten gut aufgehoben. Die armen Kinder, wenn die sich mit so einer abgeben müssen. Vielleicht ist es sogar besser, wenn Du die Ausbildung nicht schaffst, dann kommst Du auf den Boden der Tatsachen zurück. Außerdem kannst Du Dir für die Zukunft merken, dass man sich so gewisse Regeln unterordnen muss. Wenn Du dies nicht kannst, wirst Du immer wieder auf die Nase fallen. Dann fange am besten heute schon damit an.

Frage zum Verständnis: du schreibst Praktikum in der Ausbildung und im letzten Satz dass du eine Schülerin bist.
Was stimmt denn nun?
Machst du eine Ausbildung oder gehst du noch zu Schule?
Danach kann man dir dann vielleicht besser antworten

Eine Schulische Ausbildung dadran schon mal gedacht?

@malanders1337

Und warum dann gleich so pampig - dieser Grundton war schon in der Fragestellung spürbar.

Dann bist du formal ein Azubi. Das sollte man schon mal richtig stellen.
Wieviele Tage Urlaub hast du denn im Jahr laut deinem Vertrag. Wenn du alle die zustehenden Urlaubstage für dieses Jahr schon genommen hast, dann ist es durchaus zulässig dich in den Weihnachtsferien arbeiten bzw. zum Praktikum zu schicken

@FrauSchlau84

Moment, aber nicht, wenn sie attestiert krank war! Ich bin prinzipiell auch nicht dafür, so ein pampiges Verhalten zu unterstützen, aber wenn sie krank war, war sie krank. Aus, Ende. Das wäre ja noch schöner, wenn jeder vom Arzt bestätigte Krankheitstage einarbeiten müsste! Oder macht ihr das in euren Jobs? Etwas anderes wären natürlich unentschuldigte Fehltage, aber ich denke, darum geht es hier nicht.

Bin da deiner Meinung, nur geht es ja auch um Praktikumstage. Da weiß ich aber nicht, inwieweit das anders zählt, da ein gewisses Soll an Praktikumstagen ja erfüllt werden muss.

Vielleicht kannst du mit deinen Lehrern irgendwie regeln, dass du nach der schule noch ein paar stunden im kindergarten arbeitest. So 2-3 Wochen. Wird zwar auch stressig für dich aber besser als in den Ferien