Pprivatwald Pavillon?

2 Antworten

Grillen: no way (Feuer im Wald - ohne direkten Bezug zu Forstarbeiten - ist ohne Erlaubnis verboten, OWi bis mehrere 10.000 EUR!!)

Zelten: naja ist Dein Wald und ohne Kläger kein Richter

Pavillion: das wird knapp am Baurecht vorbeischrammen, ist aber vom Betretungsrecht auch nicht abgedeckt. Einen forstlichen Bezug kann ich nicht erkennen...

... und v. a.: bei einem Wetter wie heute findest Du den nächstes Mal 3 Waldbesitzer weiter = der wird Dir was husten wegen dem Abfall...

= wenn der mal ne Nacht stehen bleibt, mag das nciht schlimm sein, ansonsten faklte ihn zusammen und nimm ihn mit nach dem WE...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Schau mal in das Landeswaldgesetz deines Bundeslandes und wenn du unsicher bist fragst du beim zuständigen Forstamt nach.