Alte Grundstücksgrenzen

2 Antworten

Hallo,

rechtlich maßgebend, ist das im Grundbuch eingetragene Grundstück in der im Kataster nachgewiesenen Form. Anderweitige Absprachen sind rechtlich unwirksam und nur dann brauchbar, solange Einvernehmen besteht.

Also: mit dem neuen Nachbar mal zusammensetzen und die Probleme besprechen.

Es gilt das Grundbuch. Du solltest versuchen mit deinem Nachbarn eine einvernehmliche Lösung zu finden und den Grundbucheintrag entsprechend abändern lassen. Dann hast du wenigstens in Zukunft keine Probleme mehr damit.

lesterb42  10.04.2015, 08:31

Es geht hier zunächst nicht um das Grundbuch, sondern um die Grundstücksgrenzen. Wenn diese rechtswirksam geändert werden sollen (ggf. entsprechend der tatsächlichen Nutzung) müssen die  Grundstücke neu vermessen werden. 3.000 € kommen allein hierfür schnell zusammen + Notar + Grundbuchamt.

tryanswer  11.04.2015, 17:07
@lesterb42

Der OP fragt nach der Rechtslage "wenn es hart auf hart kommt" und da geht es nur nach dem was im Grundbuch eingetragen ist. Wenn wie hier ein fremdes Grundstück bebaut wurde, und der OP die Kosten für den Rückbau tragen muß, kommt er mit einer gütlichen Einigung und 3.000,- EUR u.U. noch günstig aus der Sache raus.