Brief Staatsanwaltschaft legt Berufung ein?
Ich hatte eine Gerichtsverhandlung wegen diebstahls von mehreren fälle.
Ich war geständig und hatte davor auch eine therapie begonnen was ich dem Gericht alles vorlegen konnten zudem die ganzen schaden begliechen bzw bereits gezahlt hatte. sie sahen eine positive veränderung und gaben mir 2x 2 jahre bewährung absolut unglaublich!!
Ich solle zudem 3000€ strafe zahlen und ca 1000 die gerichtskosten.
Nun kommt ein beief nach fast 2 monate vom amtsgericht, dass die Staatsanwaltschaft berufung eingelegt hatte ohne begründung.
Woher erfahre ich sie begründung da antufen bei der telnr? Setzte mich bald in verbindung mit meinem pflicht verteidiger.
Kommt es nochmal zur verhandleung oder kann sas landgericht die berufung ablehnen zugunsten von mir?
Soll ich revision einlgen?
Lieben dank leute
8 Antworten
Eine Berufung muss nicht begründet werden - weder vom Angeklagten noch von der Staatsanwaltschaft. Wenn man sich das Strafmaß ansieht, ist das für sich genommen aber schon Begründung genug^^
Es wird jetzt also voraussichtlich zu einer neuen Gerichtsverhandlung beim Landgericht kommen, wenn nicht die Staatsanwaltschaft die Berufung noch zurücknimmt - was auch öfter mal vorkommt. Ablehnen kann das Gericht die Berufung vor der Verhandlung aber nicht - es kann sie nur als Ergebnis der neuen Gerichtsverhandlung verwerfen.
Die Begründung der Berufung wirst Du dann tatsächlich erst mit dem Eingangsvortrag der Staatsanwaltschaft bei der Verhandlung im Landgericht erfahren.
Eine Revision würde Dir nichts weiter helfen. Dann müßtest Du auch begründen, was für Rechtsfehler gemacht worden sein sollen. Und dann würde es ebenfalls zu einer neuen Verhandlung kommen. Oder zu einer neuen Berufung der Staatsanwaltschaft.
Besprich bitte alles mit deinem Verteidiger. Er hat die Akten und kennt den gesamten Sachverhalt sowie auch das Urteil und die Berufung bzw. Berufungsbegründung.
ja, es wird nochmal zur verhandlung kommen und die strafe kann auch anders ausfallen
was hast du denn geklaut, wenn du 2x2 bekommst und das der staatsanwaltschaft nicht reicht?
war eher raub als diebstahl, oder?
Ne steht auch diebstahl und waren mehrere fälle also an tagen hintereinander.
Scheinbar hat die erste Bewährung aber nicht gereicht, ihn von neuen Beschaffungsdelikten abzuhalten.
Dass du zwei mal 2 Jahre mit Bewährung bekommen hast, halte ich für eine Gerücht (oder schlichtweg für eine Lüge)
Wenn es tatsächlich so wäre, ist es kein Wunder, dass die Staatsanwaltschaft in die Berufung geht.
Dass du den Schaden wieder gut gemacht hast, ist auch kaum vorstellbar.
Die Berufung kann von beiden Seiten eingelegt werden. Es wird wahrscheinlich noch eine Verhandlung geben. PS. bleib sauber
Verstehe nicht was der Staatsanwalt will, er macht doch schon Therapie. Es hies ja pompös Therapie vor Strafe.