Schöffengericht 2 jahre bewährung? Berufung

4 Antworten

Grundsätzlich muß eine Strafe erst dann angetreten werden, wenn sie auch rechtskräftig geworden ist. Eine Berufung sorgt dafür, daß dies nicht passiert.

Wenn der Angeklagte zwischenzeitlich inhaftiert wird, dann nur, weil es einen Grund für U-Haft gibt. Der ist in aller Regel aber nicht allein deshalb vorhanden, weil er beim Amtsgericht zu einer Jugendstrafe verurteilt wurde.

Strafe über 2 Jahre geht keine Bewährung mehr, das heißt dann Gefängnis. Der Anwalt kann ncht bestimmen, ob das Strafmass akzeptiert wird - also das Angebot. Das muss er mit seinem Mandanten besprechen auch, was schlimmsten Fall passieren kann......wenn er verurteilt wird, muss er auch die Haft antreten

Er muss erst "einrücken", wenn das Urteil rechtskräftig ist. Also muss erst entschieden werden, ob einer Berufung stattgegeben und das Urteil bestätigt oder kassiert wird.

Staatsanwaltschaft fordert ohne was Auszusagen Das halte ich für zu weit her geholt.

Nein, er wird höchst wahrscheinlich nicht in Untersuchungshaft kommen, da er es vorher auch nicht war und im Grunde eine Bewährungsstrafe verhängt wurde. Die Berufung steht ihm zu, aber Achtung: Der nichts aussagende Staatsanwalt könnte auf die gleiche Idee kommen und bei der Berufungsverhandlung redseliger werden, dann könnte der Schuss nach hinten los gehen.

alex2010spanien 
Fragesteller
 03.08.2012, 17:13

Es war nur eine Frage Einen Termin gibt es nicht, nur ein Telefonat zwischen Richter und den Anwalt und was der Staatsanwlt fordert. Darum meine Frage zu Berufung, denn 2 Jahre Bewährung ist viel zu Hoch und das meint auch der Anwalt, denn 2 Jahre auf Bewährung werden nicht Aktzeptiert.

Artus01  03.08.2012, 17:24
@alex2010spanien

Na ja, muss man ja auch nicht. Abwarten was im Prozess rumkommt.