Wie oft kann ich im Strafrecht in Berufung gehen?
Ich habe in Amtsgericht Bad MGH 5 mon auf 4!! Jahre Bewährung mit Uk Auflage wg Erwerb von btm bekommen, eig. Beihilfe zum Erwerb. Ich war aus Geldgründen ohne Anwalt da und hab mehr als von der Staatsanwaltschaft gefordert bekommen!! Mein neuer Anwalt sagte mir dass ich im Falle einer Berufung im Landgericht Ellwangen nicht nochmals in Berufung gehen könne, wie das denn? Höre ich zum 1ten mal, er rät mir auch von dieser jetzigen Berufung ab, da bei mir Schuldunfähigkeit in Betracht käme, also 1 Gutschten wg Psychose, und die Staatsanwaltschaft im Falle der Berufung den §64 beantragt hat!! Und da ich wahrscheinl. das selbe Urteil nochmals bekäme, max 1 monat weniger, oder statt4 jahre bewährung nur 3 aber das wär doch schon was.. Verarscht mich m Anwalt?
4 Antworten
Nö, Dein Anwalt ist taktisch klug... Gegen das Urteil des Amtsgerichts ist Berufung möglich. Dann wirds beim Landgericht nochmal verhandelt - die Aussichten, daß da was großartig anderes raus kommt, werden sehr begrenzt sein. Und gegen ein Urteil des LG wäre nur noch Revision möglich - das ist aber ganz was anderes als eine Berufung.
kannst du erklären was eine Revision ist?
Der §64 Strafgesetzbuch besagt:
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Hat eine Person den Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird sie wegen einer rechtswidrigen Tat, die sie im Rausch begangen hat oder die auf ihren Hang zurückgeht, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil ihre Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so soll das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen, wenn die Gefahr besteht, dass sie infolge ihres Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird. Die Anordnung ergeht nur, wenn eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, die Person durch die Behandlung in einer Entziehungsanstalt zu heilen oder über eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf ihren Hang zurückgehen.
So, das hat die Staatsanwaltschaft für den Fall der Berufung beantragt, jetzt frag ich dich ob dich dein Anwalt immer noch veralbert, denke mal nicht es sei denn du bist mit einem Aufenthalt wo anders sehr zufrieden...
MAn kann im Strafrecht einige Instanzen höher (alos mehrmals Rechtsmittel einlegen). Was der Anwalt meint ist ein Rat: du solltest nciht in Berufung gehen. Im Falle einer Berufung kann das vorher festgelegte Strafmaß noch erhöht werden.
Nein, das kann eben nicht passieren, da nur ich und nicht die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen ist. Sonst wäre das tatsächlich so. Aber § 64 kann auch bei Freispruch ! dazukommen, denn dieser wird nicht als "schlimmer " gesehen, das weiß ich sicher das hat mir d Anwalt erklärt, sonst würde ich gar nichtz mit dem Gedanken spielen, wär mir zu riskant, aber was ist genau 64 er
jede Berufung geht in eine höhere Instanz, entsprechend steigen die Prozesskosten. Denke irgendwann reicht dein Vermögen nicht mehr!
HAHA welches Vermögen... das reicht doch schon lange nicht mehr, bin seid meiner 1ten! Verhandlung verschuldet, SCHUFA!! Hab aber jetzt 1 endlich 1 Pflichtverteidiger beigeordnet bekommen, d.h. ich zahl nix erst wenn ich mal Geld habe...