Post nicht angekommen. Wichtig, da Vertragsabschluss bei keiner Rückmeldung!?

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Hallo MaRCeL97,

es gilt, dass Verträge definitiv auch per Telefon abgeschlossen werden können. Das nennt man dann "Fernabsatzverträge". Wegen der besondere Gefahrenträchtigkeit dieser Form des Vertragsschlusses wurden für Verbraucher im Gesetz allerdings besondere Regelungen getroffen. (siehe §§ 312 b ff. BGB)

Deiner Schilderung kann ich leider nicht präzise entnehmen welchen Inhalt der Vertrag genau hat, aber ich unterstelle hier einmal die Anwendbarkeit der entsprechenden Regelungen der § 312 b ff. BGB. Du solltest Dir diese gesetzlichen Regelungen aber auch noch einmal anschauen und versichern, dass kein Ausnahmetatbestand (siehe § 312 b Abs. 3 Nr. 1 -7 BGB) vorliegt.

Die Regelung über Fernabsatzverträge enthalten besondere Informationspflichten des Unternehmers gegenüber dem Verbraucher. So bestimmt die Regelung des § 312 c BGB, dass der Unternehmer dem Verbraucher die Vertragsbedingungen und AGB in Textform (vgl. § 126 BGB) zur Verfügung stellen muss.

Somit müsstest Du also nach dem Vertragsabschluss per Telefon zwingend die Mitteilung des Vertragspartners in Textform erhalten haben, aus der die Vertragsbedingungen und AGB ersichtlich sind, was ist jedoch gemäß Deiner Schilderung unterblieben ist.

Rechtsfolge dieser unterlassenen Information ist nun, dass die Frist für die Ausübung des Widerrufsrechtes aus § 312 d BGB für den Vertrag noch nicht begonnen hat zu laufen.
Der Vertrag könnte daher nun noch schriftlich von Dir widerrufen werden.

§ 312 d BGB sieht allerdings vor, dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn "der Unternehmer mit der Ausführung seiner Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Fristende begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat".

Hast Du die Dienstleistung noch nicht in Anspruch genommen (keine Zeitung erhalten)? Insofern würde auch das Widerrufsrecht nicht erlsochen sein. Du könntest demnach also noch widerrufen.

Allerdings beinhaltet § 312 d BGB eine Reihe von Ausnahmen vom Widerrufsrecht für bestimmte Fernabsatzverträge. Mangels weitergehender Sachverhaltsinformationen kann ich daher leider nicht mit Sicherheit sagen, ob der Vertrag tatsächlich noch widerrufbar ist oder nicht.

Du solltest Dir die genannten Vorschriften daher mal selbst genau ansehen (www.gesetze-im-internet.de unter "bgb").

Wenn Du der Meinung bist, widerrufen zu können, so solltest Du dies dann auch schnellstmöglich schriftlich tun.

Einer Belastung des Girokontos kannst Du dann unterbinden, wenn Du eine Einzusermächtigung für das Lastschriftverfahren erteilt hast. Dann musst Du nur bei Deiner Bank der Lastschriftbelastung formell widersprechen. Du kannst der Bank auch mitteilen, dass Dein Konto auch künftig für Belastungen aus Lastschriften des betreffenden Unternehmens gesperrt ist.

Falls das Unternehmen in der Folge wegen nicht eingelöster Lastschriften gegen Dich vorgehen sollte, so musst Du in jedem Fall sofort reagieren, wenn ein Mahnbescheid zugestellt wird. Lege dann sofort schriftlich Widerspruch ein. Das Unternehmen müsste dann das streitige Verfahren (Gericht) beantragen und müsste unter anderem den Vertragsschluss darlegen. Dazu müsste der Unternehmer voraussichtlich eine Aufnahme des Telefonates haben, die er nach Deiner Schilderung vermutlich nicht - auf legale Weise - hat.

Bitte jedoch die von dubiosen Inkasso-Unternehmen in solchen Fällen zugestellten "letzten außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen" nicht mit dem tatsächlichen gerichtlichen Bescheid (wird stets als zu quittierendes Einschreiben zugestellt) verwechseln. Hier wird immer wieder gerne mit dem Säbel gerasselt und exorbitante "Mahn"- und "Bearbeitungsgebühren" zur Einschüchterung angedroht.

Viel Erfolg - und lerne daraus für die Zukunft!  ; - ) 

Hast Du bei diesem Anruf auch noch was gewonnen? Dann Glückwunsch.

Meine Kontodaten würde ich niemals am Telefon jemandem geben, den ich gar nicht kenne. Du kannst auch noch widersprechen, wenn die Unterlagen erst in 4 Wochen kommen. Willst Du eigentlich das Abo, das Du abgeschlossen hast? Wenn Nein, warum hast Du es dann überhaupt gemacht?

Harvix 
Fragesteller
 03.08.2015, 21:37

Nein, ich will überhaupt nicht das Abo.
Ehrlich gesagt weiß ich selber nicht warum ich meine Daten bekannt gegeben habe. Meine Schuld, sehe ich ein.

Durch schweigen wird in der Regel kein Vertrag geschlossen.

Wie kann ich beweisen, dass ich niemals Post von denen erhalten habe?

Überhaupt nicht, die andere Seite müsste beweisen, dass der Brief angekommen ist.