einschreiben bei der post gestohlen,wer haftet?

9 Antworten

Der Verkäufer, als Auftraggeber / Versender ist Vertragspartner der Post und muss den Schaden melden. Darüber, wie das dann gerne von der Post verschleppt werden kann, kannst du hier in den verschiedenen Beiträgen nachlesen:

http://www.123recht.net/forum_forum.asp?forum_id=39&keyword=DHL

Ich würde mal den Weg umgekehrt versuchen und mir online über die DHL-Seite die Schadensmeldung raussuchen, die Nummer der Sendung hast Du und das ganze bei DHL melden. Wenn Du Glück hast, wird der Verkäufer dann um Stellungnahme gebeten.

Ich hoffe, dass der Ring nicht zu teuer war, da Einschreiben nur bis EUR 25,00 versichert ist.

Da DHL (und die Briefpost damit wohl auch) nur dem Absender den Betrag erstattet, muss dieser auch reklamieren. Tut er es nicht, eröffne einen Fall bei Ebay. Eine negative Bewertung wäre dann auch angebracht. Den Einlieferungsschein hat eh der Verkäufer, also muss er auch reklamieren.

Ich finde übrigens die Regelung von DHL unmöglich und würde dir empfehlen, demnächst nur dort zu kaufen, wo mit Hermes verschickt wird. Denn Hermes reguliert zumindest Transportschäden (vor allem bei Ebay-Nachweis - ansonsten weiß ich es nicht) über den Empfänger. Außerdem sind sie bei Bruch viel kulanter. DHL schmettert Reklamationen bei Bruch eh wegen unzureichender Verpackung ab.

Dafür haftet die Post. Er hat doch einen Einlieferungsschein. Den soll er dir mal in Kopie zuschicken, dann kannst du auch sehen, dass der Brief abgeschickt wurde.

Der Verkäufer ist nicht mt der Absendung aus dem Schneider, sondern erst mit der Übernahme der Ware.

Er allein kann bei der Post einen Antrag auf Erstattung des Wertes stellen und muß Dich auszahlen

das hatte ich ihm auch geschrieben, nun will er mich negativ bewerten und das geld nicht zurück überweisen und zur post geht er auch nicht... die post hatte mir gesagt ich selber als empfänger kann nichts tun, es liegt in den händen des absenders....na toll

@szuki

und was kann ich jetzt noch machen?

@szuki

Verkäufer können nicht negativ bewerten - schon seit 2008 nicht mehr!
Er muss sich mit der Post in Verbindung setzen, und wenn er das nicht tut, dann würdest du ihn negativ bewerten.
Schreib ihm das mal, freundlich, damit er sich in Bewegung setzt!

@szuki

Als Käufer sachlich und negativ bewerten

@Silbersturm

@Silbersturm

Hinweis: Im Mai 2008 setzen wir verschiedene Änderungen im Bewertungssystem um, die wir bereits im Januar angekündigt hatten. So können z.B. Verkäufer nur noch positive Bewertungen abgeben, Käufer können Verkäufer weiterhin positiv, neutral oder negativ bewerten. Weitere Informationen über die Änderungen und die Gründe für unsere Entscheidung.

von hier

http://pages.ebay.de/help/feedback/reputation-policies.html

Eine negative BW des VK wird daher auf Anfrage gelöscht.

@latricolore, UserMod Light

@Silbersturm

Als Verkäufer habe ich von der Software her gar nicht die Möglichkeit bzw. Auswahl etwas anderes als "positiv" für den Käufer anzuklicken.

Auch darf mein Text für einen eventuell betrüberichen Käufer nicht zu deutlich meine Meinung oder gar mein Wissen enthalten, sonst wird die Bewertung auf Antrag des Käufers von ebay gelöscht.

Meine letzten Bewertungen als Verkäufer habe ich am 24. + 26.09.2013 abgegeben. Ich hatte keine Auswahl!

@szuki

Wenn Du mit PayPal bezahlt hast, bekommst Du Dein Geld von Ebay zurück, wenn nicht, wird es etwas komplizierter.

Auf jeden Fall aber in Deiner Übersicht der gekauften Artikel bei dem Artikel auswählen "Problem klären", dann kümmert sich so oder so Ebay darum.

Und teile Ebay ruhig mit, daß er mit einer schlechten Bewertung gedroht ha (obwohl Verkäufer gar nicht mehr schlechte Bewertungen abgeben können)

Der Verkäufer ist nicht mt der Absendung aus dem Schneider, sondern erst mit der Übernahme der Ware.

Ein Privatverkäufer ist bereits bei Absendung der Ware aus dem Schneider.

@Antitroll1234

kann ich mir nicht vorstellen....

@szuki

er kann ja doppelt kassieren...

@szuki

kann ich mir nicht vorstellen....

..irrelevant was Du dir vorstellen kannst oder nicht.
Relevant ist wie der Gesetzgeber dies sieht:

http://www.kanzlei-für-verbraucherrecht.de/haftungsrecht-schadenersatzrecht-und-vertragsrecht/versteigerungsrecht-ebay/haftung-bei-verlust-der-ware-auf-dem-versandweg/

@szuki

Ist aber so. Siehe § 447 BGB.

@Antitroll1234

Wie kommst Du darauf? Auch bei Ebay gelten die §§ des BGB - nicht der Empfänger kann einen Nachforschungsantrag stellen und bekommt ggf. das Geld zurück.

Ergo: er muß dem Käufer den Kaufpreis erstatten

Lediglich bei nichtgewünschtem nichtversichertem Versand (Warensendung etc.) wäre der Privatverkäufer aus dem Schneider.

Also bitte keine irreführenden Kommentare oder wenn schon: mit Quellennachweis!

@Midgarden

Wie kommst Du darauf? Auch bei Ebay gelten die §§ des BGB

Ja eben.

nicht der Empfänger kann einen Nachforschungsantrag stellen und bekommt ggf. das Geld zurück.

Hier in diesem Fall eben die maximalen 25,-€ für welche die Post bei einem Einschreiben haftet.

Ergo: er muß dem Käufer den Kaufpreis erstatten

Maximal in diesem Fall wie bereits erwähnt 25,-€ mehr haftet die Post nicht beim Einschreiben.

Also bitte keine irreführenden Kommentare oder wenn schon: mit Quellennachweis!

Wurden bereits genannt, diese nun lesen und zu verstehen liegt an dir.

der Verkäufer muss nicht für das Verschulden der Post gerade stehn.

Aber DHL verhandelt ausschließlich mit dem Verkäufer! Wenn dieser sich querstellt, kann der Käufer gar nichts machen. Das nächste Mal sollte man lieber mit Hermes verschicken.