Post vom Hauptzollamt

3 Antworten

Sie sollte ganz dringend Beratung einholen von einem Anwalt, der im Sozialrecht erfahren ist. Gegen den Bescheid des Hauptzollamts sollte dringend Einspruch erhoben werden. Davor hätten aber doch eigentlich schon Bescheide der Arbeitsagentur kommen müssen. Aber wie auch immer: prüfen lassen, und zwar dringend.

Das Hauptzollamt ist zuständig für die Beitreibung aus Überzahlung von Sozialleistungen. Die können ihr durchaus auf die Bude rücken!

socke1910 
Fragesteller
 25.01.2015, 13:21

Sie hat aber einen Aufhebung zum 15.9 .....vom Arbeitsamt und einen bescheid das Sie bis zum 14.9 Geld bezogen hat . Den zum 15.9 hat Sie einen neuen job angefangen ....

Den wird Sie zum Hauptzollamt senden den és besteht ja der Verdacht auf Betrug

Goofy62  25.01.2015, 17:04
@socke1910

Ich würde das nie in Eigenregie machen, wenn erst schon das Hauptzollamt involviert ist.

Dann sollte sich wohl deine Freundin mal die Kontoauszüge holen und das mit den Schreiben vom Arbeitsamt abgleichen ob die Bezugszeiten übereinstimmen. Das käme mir persönlich am naheliegendsten vor. Sollte sie mehr Geld bezogen haben als das was ihr zusteht ist das umgehend zurück zu überweisen.

socke1910 
Fragesteller
 25.01.2015, 13:20

Sie hat aber einen Aufhebung zum 15.9 .....vom Arbeitsamt und einen bescheid das Sie bis zum 14.9 Geld bezogen hat . Den zum 15.9 hat Sie einen neuen job angefangen ....

Ostsee1982  25.01.2015, 15:16
@socke1910

Dann sollte sie dennoch mit den Auszügen zum Zollamt und das vorlegen. Dann sollen die ihr erklären wie sie zu dieser Behauptung kommen. Tot stellen und gar nichts sagen würde ich auf keinen Fall.

Und was hat das Hauptzollamt damit zu tun? Erschließt sich mir nicht.

Goofy62  24.01.2015, 20:54

Das Hauptzollamt hat sogar sehr viel damit zu tun, denn bei Überzahlung von Sozialgeldern wie Hartz-IV oder ALG-1 ist das Hauptzollamt zuständig für die Beitreibung der Rückforderung aus Überzahlung. Die können ihr auf die Bude rücken.