Post vom Hauptzollamt
Hallo ,
Meine Bekannte hat Post vom Hauptzollamt bekommen Verdacht wegen Betrug zuviel bezogenes Geld vom Arbeitsamt , was jetzt !!!!!! Sie hat Leistungen bezogen vom 6.9.2014 bis zum 14.9.2014 , ab dem 15.9.2014 hatte sie wieder Arbeit, Das komische ist sie hat zum 15.9.2014 einen Aufhebungsbescheid bekommen vom Arbeitsamt .....und Eine Bescheinigung das Sie Geld bezogen hat vom 6.9 bis 15.9.2014 kommt da noch etwas auf Sie zu ????
3 Antworten
Sie sollte ganz dringend Beratung einholen von einem Anwalt, der im Sozialrecht erfahren ist. Gegen den Bescheid des Hauptzollamts sollte dringend Einspruch erhoben werden. Davor hätten aber doch eigentlich schon Bescheide der Arbeitsagentur kommen müssen. Aber wie auch immer: prüfen lassen, und zwar dringend.
Das Hauptzollamt ist zuständig für die Beitreibung aus Überzahlung von Sozialleistungen. Die können ihr durchaus auf die Bude rücken!
Ich würde das nie in Eigenregie machen, wenn erst schon das Hauptzollamt involviert ist.
Dann sollte sich wohl deine Freundin mal die Kontoauszüge holen und das mit den Schreiben vom Arbeitsamt abgleichen ob die Bezugszeiten übereinstimmen. Das käme mir persönlich am naheliegendsten vor. Sollte sie mehr Geld bezogen haben als das was ihr zusteht ist das umgehend zurück zu überweisen.
Sie hat aber einen Aufhebung zum 15.9 .....vom Arbeitsamt und einen bescheid das Sie bis zum 14.9 Geld bezogen hat . Den zum 15.9 hat Sie einen neuen job angefangen ....
Dann sollte sie dennoch mit den Auszügen zum Zollamt und das vorlegen. Dann sollen die ihr erklären wie sie zu dieser Behauptung kommen. Tot stellen und gar nichts sagen würde ich auf keinen Fall.
Und was hat das Hauptzollamt damit zu tun? Erschließt sich mir nicht.
Das Hauptzollamt hat sogar sehr viel damit zu tun, denn bei Überzahlung von Sozialgeldern wie Hartz-IV oder ALG-1 ist das Hauptzollamt zuständig für die Beitreibung der Rückforderung aus Überzahlung. Die können ihr auf die Bude rücken.
Sie hat aber einen Aufhebung zum 15.9 .....vom Arbeitsamt und einen bescheid das Sie bis zum 14.9 Geld bezogen hat . Den zum 15.9 hat Sie einen neuen job angefangen ....
Den wird Sie zum Hauptzollamt senden den és besteht ja der Verdacht auf Betrug