Strafanzeige wegen Betrug arge?
Hallo,
ich habe für 6monate Leistungen zu unrecht bezogen. Das Geld habe ich bereits zurückgezahlt. Der Fehler lag beim Jobcenter. Diese haben internen Sachbearbeiter Wechsel gehabt und mein Fall war abgeschlossen. Ich habe mich gemeldet das ich Zuviel Leistungen bezogen habe, dann habe ich eine Überzahlung erhalten und diese schon zurückgezahlt. Nun bin als Beschuldigter vorgeladen auf Verdacht des Betruges bzw. Ordnungswidrigkeit.Was soll ich tun? Ich habe nie mit der Polizei zu tun und bin nicht vorbestraft.
8 Antworten
Betrug setzte eine Absicht voraus, einem Dritten einen Vermögensschaden zuzügen.
Da das nicht vorliegt, war es das.
Zudem hast Du das Geld zurückgezahlt, würde sich tätige Reue nennen, auch damit ist der Fall gelaufen.
Nehme dir zur Not einen Anwalt und hole dir vorab einen Beratungshilfeschein vom Amt.
Da du das JC selbst auf deren Irrtum hingewisen hast und die Überzahlung schon zurückgezahlt hast, wirst du dir nichts vorwerfen lassen können. LG
Gehe hin und kläre den Sachverhalt auf. Wenn alles so ist, wie du geschrieben hast, dann ist da nichts dran und nach dem Termin wird nichts weiteres folgen.
Hast du vorsätzlich Leistungen erschlichen, bspw durch Einreichen falscher Dokumente oder Angabe falscher Tatsachen?
Ich würde der Vorladung mit sämtlichen Belegen, die besagen, was gewesen ist, folgen und es den Zuständigen sachlich, konstruktiv, freundlich, fair erklären. Und sollte einer von denen unfreundlich werden, diskret aber entschieden um einen anderen Ton bitten. Ich selbst war auch schon in der Situation. Passiert ist mir - Gott sei es gedankt - nichts.