Strafanzeige wegen Betrug arge?

8 Antworten

Betrug setzte eine Absicht voraus, einem Dritten einen Vermögensschaden zuzügen.
Da das nicht vorliegt, war es das.

Zudem hast Du das Geld zurückgezahlt, würde sich tätige Reue nennen, auch damit ist der Fall gelaufen.

Nehme dir zur Not einen Anwalt und hole dir vorab einen Beratungshilfeschein vom Amt.

Da du das JC selbst auf deren Irrtum hingewisen hast und die Überzahlung schon zurückgezahlt hast, wirst du dir nichts vorwerfen lassen können. LG

Gehe hin und kläre den Sachverhalt auf. Wenn alles so ist, wie du geschrieben hast, dann ist da nichts dran und nach dem Termin wird nichts weiteres folgen.

Hast du vorsätzlich Leistungen erschlichen, bspw durch Einreichen falscher Dokumente oder Angabe falscher Tatsachen?

Ich würde der Vorladung mit sämtlichen Belegen, die besagen, was gewesen ist, folgen und es den Zuständigen sachlich, konstruktiv, freundlich, fair erklären. Und sollte einer von denen unfreundlich werden, diskret aber entschieden um einen anderen Ton bitten. Ich selbst war auch schon in der Situation. Passiert ist mir - Gott sei es gedankt - nichts.