Unfallwagen Privatkauf als unfallfrei angegeben
Hi, ich hab vor einem Monat ein Auto (Seat Ibiza 6N) von privat gekauft (3.te Hand). Im Kaufvertrag (mobile.de Muster) steht: Soweit vom Verkäufer bekannt, unfallfrei.
Die 2.te Hand habe ich kontaktiert und der meinte, dass er den Wagen vom Händler als Kundenauftrag gekauft hat, komplett heile und folgende Schäden hatte er auch nicht als er ihn weiterverkauft hat an 3.te Hand (laut Kaufvertrag auch Unfallfrei):
Folgende Schäden sind mir nun jetzt erst aufgefallen: Die linke Tür wurde mal ausgehangen und lackiert, hat einen minimalen Farbunterschied und deshalb ist zwischen A und B Säule oben am Rahmen der Lack weg und es rostet (den Mangel habe ich beim Kauf bemerkt und der Verkäufer sagte, dass das bei dem Model normal ist, dass die Tür da gegenhaut, auf beiden Seiten rostet es an der Stelle wobei an der rechten Tür kein Farbunterschied ist...) Desweiteren wurde ein hinteres Seitenfenster ausgebaut und mit falschen Spaltmaßen wieder eingebaut.. warum auch immer.
Naja jedenfall vermute ich arglistig Getäuscht worden zu sein. Ist es moeglich zu beweisen mittels Gutachter wann die Tuer lackiert wurde und dass die 3.te Hand, also der von dem ich das auto als unfallfrei gekauft habe, den unfall verursacht haben muss?
Was kann ich tuen? Ich finde sowas unfair.. Und ich moehte jetzt nicht hoeren dass man vor dem kauf besser aufpassen muss oder so was..
3 Antworten
du kk. die geschilderten täuschungen sind keine zwangsläufigen....
gebrauchtwagen werden genutzt und der austausch von teilen wird bei gebrauchtwagen generell nicht als negativ angesehen. fachmännische beseitigung von unfallschäden ist kein mangel bei gebrauchtwagen, wenn sie schon älteren baujahrs sind. darüber gibt es bereits massenhaft gerichtsurteile.
du bist nicht arglistig getäuscht worden, sondern nur ein kk
armer kk, du schnallst es immer noch nicht. aber macht nix, wir alle haben schon lehrgeld bezahlt. mach du dein ding und erzähl uns hinterher bloss nicht, wir haben es dir doch gesagt....
Schon Lappalien gelten als Unfallfahrzeug.Lack zerkratzt,Seite lackiert,Unfallfahrzeug,Tür wegen Beule ersetzt,Unfallfahrzeug,Das kann man unendlich weiter aufzählen,was dem Zustand des Autos keinen Abbruch tut,weil meistens Schönheitsreparaturen.Dann wird ganz nebenbei vergessen,dass man einen Gebrauchtwagen aus dritter Hand erworben hat.Wahrscheinlich auch noch für richtig kleines Geld.Was genau führst du als Unfall an?
"Soweit vom Verkäufer bekannt, unfallfrei."
"den Wagen vom Händler als Kundenauftrag gekauft hat"
Also der 3. Hand musst Du die Kenntnis nachweisen können.
2. Hand hat ihm beim Händler im Kundenauftrag verkauft. Wieso? Weil der Händler dann nicht offenbarungspflichtig ist, wenn er etwas negatives zu dem Wagen wüsste. Denn Privat ist nicht offenbarungspflichtig.
Kann also sein, dass 2. Hand einen Unfallwagen kauft, 3. Hand bemerkt den Rost und reimt sich, wie Du, was zusammen, verkauft den Wagen und gibt das Argument an dich weiter. Nur um deinen Argwohn einzulullen
Ist keine arglistige Täuschung, er weiss es nicht sicher, ob das ein Unfallwagen ist.
Von privat gibt meines Wissens kein Rücktrittsrecht. Ist wie im Kundenauftrag: Gekauft, wie gesehen.
Mir ist schon klar dass ich das nur vermute, ich moechte es deshalb auch nachweisen dass der 3.te den Schaden verursacht hat und den wagen als unfallfrei loswerden wollte. wie mach ih das? lohnt sich das? ist es ueberhaupt moeglich?
wie seid ihr denn drauf, es geht darum dass unfall verschwiegen wird und wie ich es nachweisen kann. wenn im kaufvertrag steht unfallfrei und der wagen ist es nicht dann ist das ne taeuschung