Polizist werden mit vorstrafe?

5 Antworten

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Vorstrafen sind bei der Polizei grundsätzlich kein Problem. Man ist schneller strafbar als es einem lieb ist. Es hängt davon ab, wie deine Straftat zustande gekommen ist und was du dann gemacht hast.

Wenn du wegen Pillepalle ausgerastet bist (z. B. hat jemand zu dir gesagt, dass du doof bist) und du ihn dann die Lippe blutig geschlagen hast, dann kann man schon über deine charakterliche Eignung nachdenken.

Du wirst als Polizeibeamter permanent provoziert werden. Es gibt zwar viele normale Bürger, aber auch sehr viele, die ein wenig von der Norm abweichen und auf Polizei nicht gut zu sprechen sind. Da sind Provokationen einfach an der Tagesordnung. Wenn du dich da nicht unter Kontrolle hast... Es dient auch deinem Schutz, denn Straftaten als Amtsträger werden härter bestraft (vgl. Körperverletzung im Amt: Strafmaß mindestens 3 Monate, normale Körperverletzung: mind. Geldstrafe).

Es wird jedenfalls beim strukturierten Interview auf deine Vorstrafe eingegangen und warum, wieso, weshalb. Ich würde mich daher mit meiner Straftat nochmal auseinandersetzen.

Das kommt ganz darauf an was in deiner Akte steht ; gabs probleme mit den Sozialstunden, wie warst du bei der Vernemung (du hast dich ja dazu geäußert) , oder wurdest du danach nochmal in irgendeiner Art auffällig. Hier kann dir keiner sagen Ja oder Nein das entscheidet ganz alleine die Person die dein Leumund prüft.

Habe meine sozialstunden ganz normal absolviert wurde danach nicht mehr auffällig davor oder danach hatte ich keine probleme mit der polizei 

Nein...

Das kann man so nicht pauschal sagen.
Wenn die Anzeige eingestellt wurde, mit der Auflage von den Sozialstunden sollte das mit der Bewerbung bei der Polizei nicht weiter dramatisch sein.
Außerdem sind das wirklich kleinere Jugendverfehlungen, wenn du sonst aus guten Verhältnissen kommst und bis zur Bewerbung keine weitere Anzeige bekommst hast du noch gute Chancen bei der Polizei!

Musst du nicht ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen? Als Polizist wirst du immerhin verbesmtet. Am besten du etkundigst dich direkt bei der Polizei. Du warst ja immerhin minderjährig. Könnte mir aber vorstellen, dass das ein Ausschlusskriterium sein könnte. 

Rechne zumindest mit Fragen zu dem Thema, falls es je zu einem Bewerbungsgespräch kommt.