Erweitertes Führungszeugnis was steht alles drin?

4 Antworten

Hier kannst du lesen, was Wikipedia zum "Erweiterten Führungszeugnis" schreibt:

Mit dem am 1. Mai 2010 in Kraft getretenen 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 16. Juli 2009 ist in § 30a  und § 31
BZRG ein „erweitertes Führungszeugnis“ eingeführt worden, das über
Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in
sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden
sollen. Erweiterte Führungszeugnisse können durch Behörden „zum Zwecke
des Schutzes Minderjähriger“
auch unmittelbar nach § 31 Abs. 2 BZRG beantragt werden, wenn eine
Aufforderung an den Betroffenen zur Vorlage nicht sachgemäß ist oder
erfolglos bleibt. In den meisten Fällen wird die betroffene Person von
der jeweiligen Stelle (Arbeitgeber oder dem jeweiligen Träger)
aufgefordert werden, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen – und
zwar unter Bezugnahme auf § 30a BZRG im Falle einer Prüfung der
persönlichen Eignung oder nach § 72a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch bei
beruflicher oder ehrenamtlicher Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung
oder Ausbildung Minderjähriger oder bei einer Tätigkeit mit ähnlichem
Kontakt zu Minderjährigen. Es wird also meist persönlich wie ein
privates Führungszeugnis beantragt.[7]
Das erweiterte Führungszeugnis enthält gegenüber dem normalen
Führungszeugnis zusätzlich auch geringfügige Verurteilungen und
Verurteilungen, die wegen Fristablaufs nicht mehr in das normale
Führungszeugnis kämen, wegen gewisser Straftaten (z.B.
Exhibitionistische Handlungen, Verbreitung pornographischer Schriften,
Menschenhandel).[8]

Also nur wenn man sich verurteilt wurde?

Hallo.
Das  Auszug aus dem Bundeszentralregister "O" =polizeiliches Führungszeugnis wird an sich nur für Behörde intern  angefordert. (Führerschein) da steht der Lebenslauf aller Polizeidelikte die je gewesen sind. das wird erst 3 Jahre nach dem Tod vernichtet.

Im erweitertem Führungszeugnis steht  zum norm. Führungszeugnis

Verletzung der Führsorge- und Erziehungspflicht
Ausbeutung von Prostituirten
Zuhälterei
Missbrauch von Schutzbefohlenen
Menschenhandel
Kinderhandel
Verurteilung wg. Exeb.ionistischer Handlung
wegen Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie
Erstverurteilungen unter 90 Tagessätzen  Geldstrafe
dto.                         unter  3 Monate Freiheitsstrafe

Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland
Bley 1914

Da steht deine Adresse drauf und deine Daten... und unten in Worten "Keine Eintragungen".

Solange du nicht verurteilt würdest nicht.