Polizeiliche Vorladung, ohne Tatvorwurf?
Hallo, ich habe eine Vorladung der Polizei erhalten, in welcher ich gebeten werde zur Vernehmung als Beschuldigter zu erscheinen. Als Tatvorwurf steht “ersuchen von Justiz (StA, LG, AG)“ keine weitere Angabe über die Straftat. Nur die Tatzeit als 14.12.15 um 15.00 Uhr ist angegeben. Ich kann mich nicht erinnern irgendwelchen Mist gemacht zu haben.
8 Antworten
Einer Vorladung der Polizei brauchst du nicht Folge zu leisten. Nur bei einer Vorladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht musst du erscheinen.
Also absagen, auf gar keinen Fall eine Aussage machen und einen Anwalt mit Akteneinsicht beauftragen.
Der einzige Satz, den du ab sofort noch kennst, lautet:
"Ich verweigere die Aussage."
Grundsätzlich mal musst du gar nichts machen. Du musst da nicht hingehen. Du musst auch wenn du hingehst, nichts sagen.
Um ehrlich zu sein, ich würde die Sache ernstnehmen und mir erst mal anhören, was dir zur Last gelegt wird. Danach kannst du dann immer noch entscheiden, was du sagen willst oder auch nicht.
Grundsätzlich würde ich dir aber raten, erst mal etwas in die Offensive zu gehen und gleich von vornherein klarstellen, dass du ohne eine konkrete Aufklärung, was dir zur Last gelegt wird, sowieso gar nichts sagen wirst.
Auf der Vorladung steht die Telefonnummer des Sachbearbeiter, rufe dort an und frage nach dem Tatvorwurf.
Ansonsten solltest Du, Akteneinsicht anfordern bevor Du Dich in irgendeiner Form äußerst.
Das ist eine allgemeinen Vorladung.-
Hör dir den Vorwurf an, vorher kannst du oder du solltest nur Angaben zur Person und sonst nichts. Keine Aussage wenn ein Polizeibeamter sagt, he was war den das?. Hab das bei der BW MP Feldjäger gelernt.
Das sind immer Polizeifallen.
Bley1914
Nun ja, einer Vorladung der Polizei ist nicht zwingend nachzukommen, nur ein Gericht kann sowas durchsetzen.
Darüber hinaus darfst auch die Klappe halten ( Beschuldigte haben ein totales Auskunftsverweigerungsrecht) und außer deinem Namen musst gar nix sagen, was die Sache natürlich albern macht.