Polizeikontrolle, Drogen konsumiert aber nicht dabei

5 Antworten

Wenn die Polizei nachweist, dass du Drogen im Blut hast oder Abbaustoffe, kann dein Führerschein entzogen werden, auch wenn du zu Fuß kontrolliert wurdest. Korrigiert mich, falls ich falsch liege.

Die Polizei müßte dich schon ein Drogenkonsum antreffen, weil sie kein Recht hat, einen Drogen-Test mit dir zu machen!

Du hast das Recht, dir selber Schaden zuzufügen. Insofern ist der Kosum von Drogen nicht explizit illegal. Der Besitz (sowie Handel etc.) hingegen fällt unter das Betäubungsmittelgesetz. Da du allerdings keine Drogen besaßt, hast du dich hier auch nicht strafbar gemacht.

Möglicherweise könnte die Polizei durch dein Konsumverhalten nun aber darauf schließen, dass du beispielsweise mit etwaigen Drogen Handel betreibst und weitere Schritte (z. B. Hausdruchsuchung) gegen dich einleiten. Wie realistisch dies aber ist, kann ich dir nicht sagen. Ferner ist es regional unterschiedlich und fallspezifisch.

"Da du allerdings keine Drogen besaßt, hast du dich hier auch nicht strafbar gemacht."

Konsum ist ohne Besitz allerdings kaum möglich.

@PepsiMaster

Konsum ohne Besitz ist sehr wohl möglich. Die Verfasserin der legendären Metastudie "Wie gefährlich ist Cannabis" - Frau Dr. Nicole Krumdiek (googeln) - hat diese Möglichkeit vor geraumer Zeit publiziert.

@aXXLJ

@aXXLJ

"Konsum ohne Besitz ist sehr wohl möglich"

Ich habe nicht behauptet, dass es unmöglich ist. Es kommt nur in der Realität so gut wie nie vor .. in der Theorie lässt sich so einiges konstruieren ..

Sobald man den Joint in der Hand hat (oder in welcher Form die THC-Zubereitung auch konsumiert werden soll), besitzt man ja schon ... dass man den Joint von jemand anderem in den Mund geschoben kriegt, ist eher selten ..

@PepsiMaster

Kein Besitz liegt vor, wenn der Konsument das Rauschmittel nur des sofortigen Konsums willen an sich nimmt.

Der Polizei wird es schwer fallen, zu beweisen, dass der Konsument auch darüber hinaus Rauschmittel in Besitz hatte, wenn sie bei der Durchsuchung keine fand.

Die Polizei darf ohne Grund KEINEN Test bei dir machen. Der Konsum ist straffrei und stellt keinen Grund für einen Test dar. Du darfst das jederzeit ablehnen und kein Richter würde eine Blut und Urinprobe anordnen.

"Die Polizei darf ohne Grund KEINEN Test bei dir machen"

Das hat mit dürfen nichts zu tun .. da die Schnelltests sowieso freiwillig sind, unabhängig von der Situation.

Die Polizei hat lediglich das Recht Deine personenbezogenen Daten abzufragen. Mehr nicht. Insbesondere wenn Du nicht verkehrsauffällig geworden - oder sonstwie strafrechtlich in Erscheinung getreten bist - kannst Du ohne weitere Konsequenzen jeden Pinkel-, Speichel-, Schweiß- oder Bluttest (welcher zudem richterlich angeordnet werden müsste) ablehnen.

Bloßer Drogenkonsum zählt als sogenanntes "selbstschädigendes Verhalten" und wird nicht bestraft.