Darf die Polizei bei einer Alkoholkontrolle den Promille-wert vor einem verheimlichen?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dürfen sie Leider doch. Wenn du zu viel drinne hast sagen die dir den Wert. wenn du jetzt 0,2 promille hast sagen sie es dir net damit du net auf die Idee kommst noch nen Bierchen zu trinken. Schwachsin abba is leider so

Kommt auf die Promiliezahl an, wenn du ohne Problem weiter fahren können, werden sie dir es nicht unbedingt sage wenn du aber eine Strafe zu erwarten hast, wird du zu einem ins Krankenhaus gebracht und dir wird Blut abgenommen, wenn sich der Verdacht erhärtete, dass du zu viel Promille im Blut hast wrden sie es dir mitteilen.

Und immer wieder unqualifizierte und ahnungslose Antworten, warum posten hier einige Leute diesen Unsinn, wenn sie keine Ahnung von der Materie haben ???

Natürlich darf die Polizei den Wert verheimlichen! Wo steht bitte geschrieben, dass ich dem Probanden den AAK-Wert (AAK = Atemalkoholkontrolle) mitzuteilen habe? Richtig, nirgends!

Wenn ich beim richtigen Wert zum Beschuldigten einer Straftat (Trunkenheit im Verkehr) werde, bekomme ich eine Vorladung von der Polizei oder aber einen Anhörungsbogen. Hier wird mir dann ein entsprechender Vorhalt gemacht, z.B. "Sie befuhren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,5 %o den öffentlichen Verkehrsraum, ...

Das Ergebnis der AAK ist nicht maßgebend, entscheidend ist die Blutprobe. Diesen Wert muss ich im Laufe des Verfahrens auch mitgeteilt bekommen, aber nicht den Wert der AAK. Hierzu gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, also schreibt nicht einen solchen Blödsinn, wenn ihr keine Ahnung habt, das regt mich inzwischen tierisch auf ...

Auf jeden Fall nicht, wenn Du auf Grund des Wertes eine Strafe erwarten solltest. Wenn der Test allerdings ergibt, dass Du weiterfahren darfst müssen sie es dir wohl nicht unbedingt sagen ob du 0,0 oder 0,1 Promille hast...

Eigentlich nicht, da der gemessene Wert ein Beweismittel ist und wenn sie ihn dir vorenthalten, können sie dir keine Strafen anhängen. Denn Strafen kann man nur verhängen wenn man etwas nachweisen kann.