Unter Drogeneinfluss Fahrrad gefahren und erwischt?

7 Antworten

Ich bin 23 Jahre alt und habe Angst deswegen jetzt echt gef**kt zu werden.

Du wirst nicht gef**kt, sondern dafür bestraft, was du gemacht hast. Dass das Auswirkungen haben kann auf deine Ausbildung, dass weißt du als Erwachsener vorher.

Die Polizei entscheidet nicht, ob das bei einer OWi bleibt, oder eine (Verkehrs-) Straftat ist. Sie zeigt das an, der StA entscheidet. Wirst du verurteilt, kommt das in das "Erweiterte Führungszeugnis", weil du Erzieher werden willst, und man keinen Drogenjunkie auf Kinder loslassen will.

Medico17x 
Fragesteller
 21.11.2021, 09:33

Ich bin immer noch kein Drogen Junkie sondern habe das einmal jetzt gemacht und sonst nie

wiki01  21.11.2021, 09:39
@Medico17x

Das sagst du. Dieser Cocktail ist jedenfalls ungewöhnlich.

Aber wurscht, die von mir beschriebenen Auswirkungen ändern sich dadurch nicht.

Was ich vergessen habe: Es erfolgt natürlich noch eine Meldung an die Führerscheinstelle, damit fällt dir das nochmals vor die Füße, wenn du eine Fahrerlaubnis machen möchtest.

Welche Ordnungswidrigkeit? Nur wenn du ein KFZ führst, ist das verboten. Fahrrad und BTM sind nicht unter Strafe gestellt. Ferner schreibst du nichts von einer Blutprobe, folglich kann es auch keine Anzeige geben.

Medico17x 
Fragesteller
 21.11.2021, 14:36

Doch ich musste auf der Wache Blut abnehmen

Still  21.11.2021, 15:16
@Medico17x

aus § 24a StVG

(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

Falls du eine Ausfallerscheinungen hattest, war die Blutprobe rechtswidrig!

Medico17x 
Fragesteller
 21.11.2021, 15:46
@Still

Naja sie haben am Auto nen Abstrich gemacht also an ihrem Auto und dann gesehen dass ich Kokain intus hatte und dann gesagt Blutprobe

Kannst du wohl knicken mit der Ausbildung!

Beschäftigungsverbot!

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Jugendarbeitsschutzgesetz/Jugendarbeitsschutzgesetz_node.html

§25:

(1) Personen, die...

  1. wegen einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz...

rechtskräftig verurteilt worden sind, dürfen Jugendliche nicht beschäftigen sowie im Rahmen eines Rechtsverhältnisses im Sinne des § 1 nicht beaufsichtigen, nicht anweisen, nicht ausbilden und nicht mit der Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Jugendlichen beauftragt werden.

Der BZR-Eintrag und auch das Beschäftigungsverbot wird alleine durch die Verurteilung -als solche- wegen eines BTM-Deliktes ausgelöst. Bei einem BTM-Delikt spielt die Höhe der Strafe keine Rolle dafür. Die Dauer bis zur "Abbezahlung" spielt ebenfalls keine Rolle dafür (nie).

Das in der Praxis größte Problem wird wohl werden, dass die Ausbildungsstätte durch die StA im Rahmen der MiStra von der Verurteilung informiert wird, und -in der Regel und verständlicherweise- wohl keinen solchen Angestellten haben möchte, selbst wenn sich die konkrete Tätigkeit mit § 25 JArbSchG vereinbaren ließe.

https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Erzieher-Cannabis-__f412076.html

Deine Ausbildungsstelle bekommt also Bescheid, damit du da nicht weiter dein Unwesen treiben kannst..

Medico17x 
Fragesteller
 21.11.2021, 17:12

Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen wegen Verstoß gegen das BtMG ist nicht in das Führungszeugnis aufzunehmen, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Strafe eingetragen ist. Ansonsten wird bei Erwachsenen grundsätzlich jeder Verstoß gegen das BtMG in das Führungszeugnis eingetragen.

Leestiger  21.11.2021, 17:14
@Medico17x
..wenn im Bundeszentralregister keine weitere Strafe eingetragen ist...

Dumm nur:

...Wurde einmal als Beteiligter bei einem Zigaretten Schachtel klau mit bestraft Sozialstunden vor 2 Jahren..

Steht also schon was im Erziehungsregister, was ja Teil des BZR ist...

Medico17x 
Fragesteller
 21.11.2021, 17:18
@Leestiger

Vielleicht habe ich großes Glück und es wird nicht eingetragen wenn es vor Gericht Geht und ich ihm erkläre dass sowas sonst nicht passiert und es ein Ausrutscher war

Leestiger  21.11.2021, 17:28
@Medico17x

Auch Träumer sterben..

Du glaubst, keine Strafe zu bekommen?

https://www.strafverteidiger-wullbrandt.de/verurteilung-wegen-drogendelikt-kann-auch-bei-geringer-strafe-existenzbedrohend-sein/

...Kurzum: Wer wegen eines Verstoßes gegen das BtMG verurteilt wird, der darf nicht mehr mit Jugendlichen arbeiten (und sie damit auch nicht ausbilden). Wichtig ist dabei dass völlig egal ist, in welcher Höhe die Verurteilung wegen dem Verstoß gegen das BtMG stattgefunden hat. Das Arbeitsverbot tritt also bei einer Verurteilung zu 20 Tagessätzen Geldstrafe genau gleich ein wie bei einer Verurteilung zu 2 Jahren Haft auf Bewährung...

Medico17x 
Fragesteller
 21.11.2021, 17:38
@Leestiger

Wenn ich verurteilt werde ja

Leestiger  21.11.2021, 17:43
@Medico17x

Aah - Klingelts langsam?

Du denkst du kommst selbst ohne Geldstrafe weg?

Ok - Das nenne ich mal Realitätsverweigerung...

Viel Glück, bin mir zu schade dein schönreden weiter anzutun.

Medico17x 
Fragesteller
 21.11.2021, 17:50
@Leestiger

Der Konsum von Drogen und Betäubungsmitteln ist grundsätzlich nicht strafbar. In den §§ 29 ff. sind die Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes geregelt. § 29 I BtMG ist hierbei der Grundtatbestand des Betäubungsmittelstrafrechts. § 29 I BtMG stellt praktisch jede menschliche Handlung mit Bezug auf Betäubungsmittel unter Strafe, ausgenommen den Konsum.

Wenn du eine Ausbildung zum Erzieher machen willst, ist dein Verhalten kontraproduktiv. Da kann man nur hoffen, dass deine Vergehen ins Führungszeugnis aufgenommen werden, damit möglichst wenig Erziehungsbedürftige mit deinen Lastern konfrontiert werden, um nicht dieselbe "Laufbahn" aufzunehmen.

Medico17x 
Fragesteller
 21.11.2021, 09:26

Was für Laufbahn? Es war das erste Mal unter Alkohol Einfluss du Moral Apostel ich nehme sowas sonst nicht

Hinkelsteiner  21.11.2021, 09:51

Gerade als Erzieher muss man bestimmte Erfahrungen mal machen. Was ist denn dein Ideal? Stubenhocker mit Lebenserfahrung?

Vierjahreszeit  21.11.2021, 21:45
@Hinkelsteiner

Das eine Extrem ist genauso unpassend wie das andere.

Hinkelsteiner  22.11.2021, 02:56
@Vierjahreszeit

Ich wunder mich immer wieder, wie die ganzen Normenkontrolleure aus dem Boden sprießen.