Polizei wegen Hausfriedensbruch in Schule - Ich war bei meinem Anwalt und der kann da angeblich auch nichts machen. Was soll ich jetzt tun?

8 Antworten

Die Frage ist ja, ob es sich bei der Straße um öffentliches Gelände handelt oder eine private Zufahrt/Straße der Schule.

Wende dich doch mal ans Vermessungs- und Katasteramt und frage dort nach. Dort muss es B und F-Pläne gebenauf denen genau fest gehalten ist, welche Bereiche zu welchem Grundstück gehören.

furbo  09.02.2016, 17:01

Es ist egal wer der Eigentümer des Geländes ist. Wesentlich ist, ob man, um das Gelände zu betreten, eine Umfriedung überwinden musste. Ohne diese kann man nämlich keinen Hausfriedensbruch begehen. Ein nicht umzäuntes Gelände kann man strafrechtlich unbehelligt betreten, auch wenn da 100 Schilder "Betreten verboten" stehen. 

NanaHu  10.02.2016, 07:58
@furbo

Privatgrund muss nicht umzäunt sondern nur sichbar geklennzeichnet sein..... Ein Schild reicht aus. Sonst müsste ja jeder Bauer sein gesamtes Land umzäunen.

Von Rechtswegen gilt: Kein Grundstückseigner muss fremde Personen auf seinem Grundstück dulden. (Privatgrund sind Grundstücks- oder Gebäudeteile, deren Eigentümer über ihre Nutzung entscheiden kann. Es handelt sich um ein befriedetes Besitztum, das entweder einer Privatperson, einem Unternehmen oder der öffentlichen Hand gehört. Der Zutritt oder die Zufahrt ist entweder nur Berechtigten erlaubt [hier reicht die Kennzeichnung durch ein sichtbar angebrachtes Schild), oder es ist aufgrund seiner Einfriedung erkennbar, dass es sich um Privatgrund handelt.) - Besitzt die Schule das Hausrecht für die Straße, dann kann diese auch bestimmten Personen die Nutzung und das Betreten untersagen.

Betritt die Person der ein Betretungsverbot ausgesprochen wurde diese Fläche nun, so begeht sie tatsächlich Hausfriedensbruch.

Bsp für eine wiederrechtliche Nutzung: Betreten eines Grundstückes, Raumes oder Gebäudes trotz Hausverbots.

Dann gehört die Straße wohl doch zum Schulgelände. Woher willst du denn wissen, dass sie es nicht tut???

Du mußt lernen, mit den Konsequenzen deines Handelns zu leben. Du bist nicht ohne Grund von der Schule geflogen und du hast nicht ohne Grund eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Ziehe deine Lehre aus diesen Vorkommnissen.

Suche dir eine andere Schule, damit du einen vernünftigen Schulabschluß bekommst. Hinterfrage dich selbstkritisch, wieso und warum das alles passieren konnte und wie du dein Leben bzw. dein Verhalten ändern kannst, damit du nicht in eine kriminelle Karriere noch weiter abrutscht. Du befindest dich schon auf einem absteigenden Ast und solltest sofort damit beginnen, dein Leben wieder in den Griff zu bekommen. So kann es nicht weitergehen.

kein mensch bei der Polizei hört mir zu wenn ich sage dass diese Straße nicht mehr zum Schulgelände gehört

Möglicherweise deshalb, weil du dich irrst und es sich doch um Schulgelände handelt.

ich wahr bei meinem anwalt und der kann da angeblich auch nichts machen

Wenn selbst dein Anwalt dass schon sagt, ist die Schule wohl im Recht.

Demelebaejer  09.02.2016, 13:27

Anmerkung: nicht "wahr", sondern "war". Nicht "dass", sondern "das".

Lieber lernen, statt Unsinn machen.

Wenn das Grundstück nicht umfriedet (umzäunt) war, kann man keinen Hausfriedensbruch begehen. Du musst, um Hausfriedensbruch zu begehen, unbefugt in Gebäude eindringen oder eine Umzäunung überwinden. Wenn du das nicht machst, ist es kein Hausfriedensbruch.

zum Selberlesen, § 123 StGB:

"Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird...bestraft"

Schau selbst, ob du den Tatbestand erfüllt hast.