Von Polizei angehalten und kontrolliert.
Hallo liebe Leute. Ich war gestern in der späten nacht vom fitness training auf dem weg nachhause mit zwei Kollegen. Da wurde ich von der Polizei angehalten und man verlangte von mir einen drogentest. Der Polizist verlangte einmal abpusten und er wollte mir mit seiner Taschenlampe in die Augen leuchten. Dies habe ich verweigert weil ich er keinen Grund hatte. Als ich ihn nach einem Grund fragte sagte er dass es zu einer allgemeinen verkehrskontrolle gehöre. Ich habe zwar kein Alkohol oder Drogen zu mir genommen, aber wollte mich dennoch nicht herabwürdigen lassen. Dann hat er mor gedroht mich auf die Wache zu nehmen wenn ich keinen test machen werde. Ich sagte dass er das nicht darf ohne triftigen Grund. Er sagte er hätte einen wenn ich diesen hombergtest (leuchten in die augen) verweigere. Obwohl das mein gutes Recht ist. Ich wies ihm daraufhin dass er sich strafbar macht wenn er mich mitnimmt auf die wache und ich damit nicht einverstanden bin. Er sagte er überprüft jetzt meine Daten und solange solle ich mein Anwalt anrufen. Da ich meinen Führerschein zuhause hatte musste ich mich mit meinen Pass ausweisen. Als er meine Daten durchgegeben hat, hat er angeblich keine Daten über mich im PC gefunden und er angeblich habe ich keinen Führerschein und ich muss deswegen mit auf die wache kommen. Die haben mich durchsucht und haben mir gedroht wenn ich mich weigere sie Zwangsmaßnahmen anwenden werden. Ich habe mich nicht gewehrt und habe mit gemacht. Auf der wache hat er meine Daten dann gefunden aber er bestand darauf dass ich einen Blut test mache. Ich fragte wieso und er dafür Gefahr im Vollzug. Ich sagte dass ich nichts getan habe und er das zu unrecht macht. Dann sagte er mir dass er aus dem Auto ein Geruch wahrgenommen hat, den er nicht ein ordnen konnte (er sagte Wort wörtlich er wusste nicht ob es Zigaretten oder Marihuana ist. Dies sagte er aber erst auf der wache und mein Auto hat nicht gestunken. Weder nach Rauch noch nach Marihuana. Als ich den blut test verweigerte und einen richterlichen Beschluss verlangte, holte er 3-4 Kollegen und die haben sich alle diese sandhandschuhe angezogen. Dann habe ich es zugelassen. Am ende waren die noch so frech und wollten in meine Augen leuchten. So jetzt haben die mein Blut. Nichtmal die Daten der beiden Polizisten die mich mitgenommen haben habe ich bekommen. Ich drohte mit einem Strafantrag und Strafanzeige. Aber darüber haben die gelacht.
Ich würde gerne am Montag zum Staatsanwalt gehen und einen Strafantrag und Strafanzeige stellen jedoch arbeite ich tagsüber. Haben die Polizisten richtig gehandelt? Ich weiss ja dass man einen drogentest verlangen kann wenn man eindeutige beweise hat. Und ich weiss auch was zu einer allgemeinen verkehrskontrolle gehört. - Was würdet ihr mir empfehlen jetzt zu tun? - Ist das rechtens dass sie mein Blut jetzt überprüfen?
Bitte nur antworten wenn ihr euch auskennt, dumme Kommentare kann ich Grad nicht gebrauchen.
14 Antworten
Hallo fcb9999,
das Dich die Polizei auch zur Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit anhalten dürfen ist im folgenden Paragraphen in den Absätzen 1 und 5 angeführt. Der Gesetzestext lautet wie folgt:
§ 36 StVO - Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
(1) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.
(5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein voraus fahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.
Zur Überprüfung der Verkehrssicherheit dürfen die Polizeibeamten natürlich auch Prüfungen nach Anhaltspunkten auf Alkohol.-/Drogen.-/Tablettenkonsum vornehmen. Dazu gehört das normale Gespräch, aber auch die von Dir beanstandete Kontrolle der Pupillenreaktion.
Zumal der Beamte auch noch wie Du schreibst:
Dann sagte er mir dass er aus dem Auto ein Geruch wahrgenommen hat, den er nicht ein ordnen konnte (er sagte Wort wörtlich er wusste nicht ob es Zigaretten oder Marihuana ist.
Zumindest besteht hier erst einmal der Anfangsverdacht einer Straftat, diesen Verdacht hättest Du aber selber schnell aus dem Weg räumen können, in dem Du den Test vor Ort zugelassen hättest.
Da die Ablehnung des Pupillentestes, der Geruch von Marihuana und evtl. noch weitere Ausfallerscheinungen den Verdacht auf eine Straftat nach folgenden Paragraphen:
§ 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr
(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.
(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht. nicht entkräftet, sondern sogar verstärkt haben ist
nicht entkräftet, sondern eher erhärtet haben ist eine Blutentnahme nach folgendem Paragraphen zulässig:
§ 81a StPO - (Körperliche Untersuchung des Beschuldigten, Blutprobe)
(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.
(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.
(3) Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige Körperzellen dürfen nur für Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind.
Und für ein Strafverfahren ist es sehr wohl notwendig festzustellen, ob Du illegale Substanzen die zur Erfüllung des Straftatbestandes im Blut hattest.
Dementsprechend ist die Blutentnahme und die damit verbundene Maßnahme der Mitnahme zur Dienststelle durchaus rechtmäßig gewesen.
Was die richterliche Anordnung angeht, muss man feststellen, dass nicht immer in der Späten Nacht Richter für die Anordnung der Maßnahme zur Verfügung stehen. Da man nicht Stunden oder Tage mit der Entnahme warten kann, weil dann das Ergebnis der Blutprobe verfälscht wird, liegt die vom Polizisten genannte Gefahr im Verzug vor.
Wie gesagt, die Maßnahme war also durchaus rechtmäßig.
Was die Sache mit dem Führerschein angeht, so lag hier für den Polizeibeamten natürlich erst einmal ein weiterer Straftatverdacht, wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG vor.
In der Regel bekommt man, wenn man den Führerschein nicht mit hat eine sogenannte Mängelbescheinigung mit in der Du aufgefordert wirst, den Führerschein innerhalb einer Woche auf einer Polizeidienststelle vorzuzeigen.
Es steht Dir nun natürlich frei, am Montag die Staatsanwaltschaft aufzusuchen und eine Strafanzeige gegen die Polizisten stellen. Die Herren und Damen von Dir Staatsanwaltschaft werden Dir aber sehr schnell das erklären, was ich Dir geschrieben habe, nämlich dass alle durchgeführten Maßnahmen rechtmäßig waren. Die Rechtsgrundlagen für die Maßnahmen habe ich Dir ja angeführt.
Schöne Grüße
TG
Nicht allein in Eigenregie machen, das führt i.d.R. nicht weiter.
Ich würde das einen Anwalt machen lassen, und zwar über den Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde.
Dein Problem ist allerdings, dass Du den Führerschein nicht dabei hattest. Das könnte ein (wenn auch sehr fraglicher) Aufhänger sein, um die "Gefahr im Verzug" zu begründen.
Ich sagte ja auch schon: "fraglicher Aufhänger". Aber um ein Diszi gegen einen Beamten tot zu machen, evtl. schon ausreichend. Eben darum sollte da ein Anwalt Gegenargumente bringen. Du allein wirst da nichts bewirken. Vor allem weil Du Deine Wut nicht im Zaum hast. Macht sich nicht gut bei einer Beschwerde.
Alles klar vielen dank für die Antwort. Ich werde das machen was du mir vorgeschlagen hast. Vielen dank
Die Blutentnahme ist ohne richterlichen Beschluss nicht zulässig. Ich würde eine Strafanzeige stellen. Auch wegen der Androhung von Zwang. Allerdings wäre anwaltlicher Beistand nicht verkehrt.
Achso. Das Mittel für Dich ist zusätzlich die "Dienstaufsichtsbeschwerde". Ein unangenehmes Mittel, dass vieleicht zwar bei Dir jetzt nicht direkt was hilft, aber bei einer evt. Beförderung nicht gut aussieht.
http://ea-frankfurt.org/strafanzeige-gegen-polizist-dienstaufsichtsbeschwerde
Vielen Danke ich habe es mir durchgelesen. Es war spät in der Nacht und sie haben auch niemanden versucht zu erreichen. Als ich rein kam wurde der Arzt sofort hergerufen und man sagte mir den Richter braucht man nicht anzurufen.
Die Daten der beiden Polizisten habe ich nicht. Sie wollten mir die nicht gebeb und Filmen lassen wollten sie sich auch nicht. Was sollte ich jetzt machen?
Die Blutentnahme ist ohne richterlichen Beschluss nicht zulässig
Das ist falsch. Gem. 81a Abs. 2 StPO darf eine solche Maßnahme bei Gefahr im Verzug auch von der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (=Polizei) angeordnet werden. Vielerorts gibt es zur Nachtzeit keinen richterlichen Bereitschaftsdienst, der die Maßnahme anordnen könnte.
Der Hinweis, dass die Maßnahme auch mit Zwang durchgeführt wird, gehört zur Transparenz!
Also haben sie gegen das gesetz verstoßen? ermittlungspersonen sind dann die Polizisten? Auf einmal kamen 4-5 Beamten die sich dann vor meinen Augen sandhandschuhe angezogen. Da kam es schon ernst Rüber
Du solltest Dich mit einem Anwalt absprechen.
ermittlungspersonen sind dann die Polizisten?
Den Status "Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft" erhalten Polizeibeamte die mindestens 21. Jahre alt sind und mindestens zwei Jahre mit der Ausbildung / dem Studium fertig sind.
Bei Wikipedia ist das alles unter folgendem Link ganz gut erklärt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ermittlungsperson_der_Staatsanwaltschaft
@fcb9999
ermittlungspersonen sind dann die Polizisten?
Ja
Auf einmal kamen 4-5 Beamten die sich dann vor meinen Augen sandhandschuhe angezogen.
Wie kommst Du darauf, dass es "Sandhandschuhe" waren? Das würde in der Situation gar keinen Sinn machen.
Da kam es schon ernst Rüber
Klar, das war ja auch ernst. Du bist Beschuldigter und an Dir sollten entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden. Und solche Maßnahmen werden eben auch mit Zwang durchgesetzt, wenn der Beschuldigte nicht freiwillig mit macht.
@TheGrow
und mindestens zwei Jahre mit der Ausbildung / dem Studium fertig sind.
Das ist i.d.R. keine Voraussetzung. In Hessen ist man unmittelbar nach der Ernennung zum Polizei-/Kriminalkommissar Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft i.S. des §152 GVG.
http://www.landesrecht-hessen.de/gesetze/24_Strafrecht/24_31_VOStA/VOStA.htm
Gehe doch nochmal dorthin und versuche was zu erreichen!
Er hat doch gesagt, dumme Kommentare kann er gerade nicht brauchen...
schaust du oft polizei serien im fernsehen? die polizei hat das recht bei verdacht pusten zu lassen und in die augen zu leuchten,verweigserst du haben sie das recht dich mit auf die wache zu nehmen. (ab da ist es dann "wiederstand gegen die staatsGEWALT")
jedoch ist dann eine blutabnahme ohne einwilligung unzulässig!
und Blutabnahme?! :/
hatte ich vergessen hinzuzufügen. habe ich jetzt.
für einen bluttest muss der beschuldigte (wie bei einem abstreiftest) ob high oder betrunken e.t.c IMMER zustimmen! auf verdacht dürfen sie keine solchen tests erzwingen.
man kann aber darüber ehrlich viel aus dem fernsehen lernen,auch wenn man dies nicht wahr haben mag ;)
und wenn man zwei polizisten kennt.
FALSCH!!
Oft wird beispielsweise als Schnelltest ein Urintest vorgenommen, erst wenn hier ein Drogennachweis ermittelbar war, wird der Bluttest angeordnet. Diesen Drogentest verweigern dürfen Sie nicht. Bei einem Bluttest wird genau ermittelt, wie hoch die Konzentration der Substand in Ihrem Blut ist. Diese wird in ng/l angegeben, also Nanogramm pro Liter.
einem Bluttest muss zugestimmt werden. er darf nicht einfach angeordnet werden solange andere tests nichts bewiesen haben.
einem Bluttest muss zugestimmt werden. er darf nicht einfach angeordnet werden solange andere tests nichts bewiesen haben.
Wo hast Du diesen Unsinn denn her, dass einem Blutest zugestimmt werden muss?
Der 81a StPO - (Körperliche Untersuchung des Beschuldigten, Blutprobe) sagt dazu folgendes aus:
(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind
Und für das Strafverfahren nach 316 StGB ist es ganz bedeutend festzustellen, ob es eine Tatsache ist, dass der Beschuldigte illegale Substanzen im Blut hat oder nicht.
nein,ist etwas anderes geregelt,es muss immer gefragt werden. dafür muss allen anderen tests zugestimmt worden sein.
habe dies schon mehrere male durch.
:)
noch ein nachtrag,ist der beschuldigte z.b. kurvenlinien gefahren,lallt oder hat riesige pupillen,dürfen sie auch gegen den willen solche tests anordnen,aber nur wenn solche signale von dem beschuldigten kommen. ist dann eine gefahr für den straßenverkehr.
Das ist ja das Problem sie wollten es ohne Zustimmung machen.
augen test und puste test darf im verdachtsfall auch ohne großartige einwilligung verlangt werden,dies ist an sich legitim. du kannst zwar sagen nein,so ist es im deutschen recht,aber nach ihrem vorteil dürfen sie es im deutschen gesetz auch erzwingen. (lustig,dass sie dennoch fragen müssen und du zustimmen musst) am besten ist es immer einfach solche tests zu machen um diesen ganzen blödsinn abzuwenden.
Im verdachtsfall... Die hatten ha kein Verdacht.
woher weißt du was der polizist denkt?
Rabbi die haben mit mir aber keine anderen Tests gemacht.
achso wenn jemand keinen Führerschein hat dann darf man ihm blut abnehmen? wofür bitte? Ich hab den nur an dem tag nicht dabei gehabt. Sonst entstanden such nie Probleme. Die Beamten sagten in der Akte steht nicht ob ich einen Führerschein habe das müssen sie auf der wache überprüfen.