Polizei schmieren, welche strafen?

4 Antworten

Bestechlichkeit wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, im minderschweren Fall mit Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu drei Jahren. Ist ein Richter (oder Richter eines Schiedsgerichtes) bestechlich, so ist die Strafandrohung die eines Verbrechens: von einem Jahr bis zu zehn Jahren Gefängnis. Geschütztes Rechtsgut ist das Vertrauen in die Verwaltung und die Rechtsprechung als unabhängige Instanzen. Insbesondere die Durchbrechung des Willkürverbotes des Art. 3 GG wird durch den Tatbestand geahndet.

In dem Fall wäre es Anstiftung zu einer Straftat.

Febila123 
Fragesteller
 26.04.2018, 23:16

Danke für deine ausführliche Antwort, Penis x)

wiki01  27.04.2018, 09:49

Hier geht es aber nicht um Bestechlichkeit, sondern um den Straftatbestand Bestechung (334).

Das Erkaufen von Leistungen ist ein Straftatbestand. Und die Annahme auch. Für beides ist der Strafrahmen etwa gleich. Aber die strafrechtliche Seite ist nur ein Teil der möglichen Bestrafung. Es gibt regelmäßig auch dienstrechtliche Konsequenzen für beide, die sicher schmerzhafter sind, als die des StGB.

Da gibt es keine Regelsätze. Probiere es gar nicht erst aus, denn in Deutschland sind die Polizisten ziemlich stolz und empfinden Bestechung als Beleidigung ihres Charakters!

Still  27.04.2018, 08:23

Ein ziemliches Risiko, da der Straftatbestand schon mit dem Angebot erfüllt ist!

Wenn es klappt gar keine.