Anzeige wegen Erschleichen von Leistungen (schwarzfahren) welche STRAFEN?

6 Antworten

Sozialarbeit z.B.. Ist einer Freundin von mir passiert. Ich hoffe, sie hat draus gelernt.

Warte doch einfach die Verhandlung ab bzw. die Vorladung, sofern es eine gibt und es nicht Eingestellt wird. Eine Strafvermutung bringt dir doch absolut nichts.

Die Staatsanwaltschaft nimmt keine Ermittlungen auf, wenn der verursachte Vermögensschaden zu geringwertig ist. Es ist also erstmal die Frage was bedeutet in deiner Tatsachenbeschreibung: mehrmals, dann stellt sich die Frage ist ein Vermögensschaden entstanden der nicht geringwertig ist.

Die Anzeige erfolgt sozusagen automatisch von dem Verkehrsbetrieb. Das heißt aber nicht, dass es zu einer Verhandlung nebst Verurteilung kommt. Oder ob es gegen eine Geldzahlung eingestellt wird (nicht bei dir) aber im Allgemeinen.

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Was es aber heißt ist, dass du aufpassen musst. Denn wenn du so weiter machst, dann sieht die StA sich absolut genötigt gegen dich vorzugehen.

Wenn es zu einer Anklage kommt dann solltest du ggf. einen Anwalt hinzuziehen der dir dann die Fragen beantwortet - erst dann sind die auch überhaupt wichtig.

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Wenn dir hier einer mit Gefängnis kommt, dann geht der in seinen Überlegungen davon aus (so ziemlich der Maximalstrafe)

  • wiederholte Verstöße
  • vorliegen der Bewährungszeit

Ansonsten wird es eben auf Bewährung ausgesetzt und selbst das ist hier doch einfach unpassend. Alles nur Spekulationen auf der Basis von: Hab ich mal gehört ist dem Freund meiner Oma und dessen Enkel passiert.

Nabend,

mehrmals schwarzfahren in einem öffentlichen Verkehr - habe aber jedesmal die Strafe von 60€ gezahlt

möchte ich gerne richtigstellen, damit hier kein Irrtum entsteht. Du hast 60€ entrichtet für ein sogenanntes "Erhöhtes Beförderungsentgelt". Das ist eine zivilrechtliche Vertragsstrafe, damit werden nur die zivilrechtlichen Ansprüche des Verkehrsunternehmens abgegolten.

Eine strafrechtliche Verfolgung gemäß §265a StGB bleibt hiervon aber unberührt! Sprich, nur weil du 60€ zahlst, bedeutet das noch lange nicht, dass kein Strafverfahren eingeleitet wird. Viele Unternehmen behalten es sich eben vor, erst beim dritten Vorfall eine Anzeige zu erstatten.

Gruß

Yaffe

Also hier in Berlin geht kann man für wiederholtes Schwarzfahren in der Tat ins Gefängnis gehen. 

Wird bei einem 16 jährigen nicht passieren, aber Sozialstunden sind durchaus möglich. 

Also hier in Berlin geht kann man für wiederholtes Schwarzfahren in der Tat ins Gefängnis gehen.

Was für ein Unsinn. Auch in Berlin geht man für wiederholte Leistungserschleichungen nicht in eine JVA . Wenn dann nur, wenn man bereits einschlägig vorbestraft und/oder auf Bewährung ist.

@JuraPrimus

Seit heute dabei ... nun ja .... 

"Ein 16-Jähriger, der wegen notorischen Schwarzfahrens per Haftbefehl gesucht wurde, ist in Sachsen-Anhalt festgenommen worden. Der junge Mann muss nun eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verbüßen, wie die Bundespolizei Magdeburg mitteilte."

Kann passieren.

Bei Dir wohl kaum. Höchstens ein paar Tage (mit Glück auf Bewährung).

Gruß

Kann passieren.

Hier liegt absolut ein anderer Fall vor. 

§ 265a abs. 1 StGB:

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr

Der junge Mann muss nun eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten

Da muss einem doch schon auffallen, das hier etwas anders sein muss und da mehr passiert ist. Der muss täglich über lange Zeit "schwarz gefahren" sein.

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Bei Dir wohl kaum. Höchstens ein paar Tage (mit Glück auf Bewährung).

wohl kaum... Dann eine Strafe von paar Tagen und noch auf Bewährung? Das gibt es nicht.

Der Beitrag hilft doch absolut nicht.